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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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24.07.2017

Attentate, Erdbeben, Naturkatastrophen

 
Welche Rechte haben betroffene Verbraucher?
Wer eine Reise nach Ägypten oder auf die griechische Insel Kos gebucht hat, wird in diesen Tagen wahrscheinlich nicht ruhig schlafen, da vielleicht er Zweifel und - verständlicherweise - auch Angst vor der Reise hat. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen erklärt, welche Rechte Verbraucher in diesen Fällen haben. Bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen, Sicherheitsproblemen usw. handelt es sich um Fälle von höherer Gewalt, also um Situationen, welche nicht vom Veranstalter oder Verkäufer abhängen, klarerweise auch nicht vom Verbraucher, die es Letzterem aber nicht ermöglichen, den gebuchten Urlaub zu genießen.

Tritt eine der obgenannten Situationen ein, dann kann der Konsument zurücktreten, er muss jedoch die vom Dienstleister (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel usw.) im Vertrag vorgesehene Stornogebühr zahlen: Mit dem Kauf einer touristischen Leistung verpflichtet sich der Verbraucher, die Leistung zu bezahlen, nicht aber diese in Anspruch zu nehmen. Der Dienstleister hingegen ist verpflichtet, die Leistung (die Pauschalreise, das Hotelzimmer, das Mietauto) wie vereinbart zu erbringen. Ist es also dem Dienstleister nicht unmöglich geworden, die Leistung zu erbringen (z. B. das Hotel ist nach einem Terroranschlag benutzbar), so kann auch vom Verbraucher seine Gegenleistung verlangt werden (also die Bezahlung des Preises). Auch sind Attentate, Naturkatastrophen und die Angst vor der Reise keine, von einer Reiserücktrittsversicherung gedeckten Ereignisse.

Lediglich wenn es vom Außenministerium eine offizielle Reisewarnung für das Reiseziel gibt, ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Italienische Staatsbürger müssen also auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (Farnesina) www.viaggiaresicuri.it überprüfen, ob es Sicherheitshinweise zum ausgewählten Land gibt. Wer allerdings bei einem ausländischen Reiseveranstalter gebucht hat, für den gelten hingegen die Reisehinweise des Außenministeriums des Landes, in welchem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat. “Aber Vorsicht”, erklärt Monika Nardo, Rechtsberaterin des EVZ, “der Rat größere Menschenansammlungen zu meiden und vorsichtig zu sein, impliziert nicht das Recht, kostenlos zurückzutreten: Es muss sich dabei um Sätze handeln wie “vor Reisen in das Land wird deutlich gewarnt”, so die Reiseexpertin. Zudem kann man sich nicht auf einen Hinweis von heute beziehen, für eine Reise, die erst in ein paar Wochen oder Monaten angetreten wird. Häufig bestehen zwar Hinweise für ein Land (z. B. Ägypten), wobei aber spezifiziert wird, dass bestimmte Gebiete vom Hinweis ausgeschlossen sind (wie beispielsweise das Gebiet am Roten Meer).

Ist die Angst vor der Reise groß, so sollte, auch wenn keine offizielle “Reisewarnung” besteht, in jedem Fall der Dienstleister kontaktiert und nach dem Bestehen von Möglichkeiten gefragt werden, die Reise zu ändern und, wenn ja, zu welchen Kosten.

Wenn Sie Tickets für Veranstaltungen oder Konzerte gekauft haben, so wenden Sie sich entweder an den Veranstalter oder gehen Sie auf die entsprechende Internetseite und überprüfen Sie, ob die Veranstaltung abgesagt wurde oder ob spezielle Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind.

Haben Sie ein Hotelzimmer gebucht, so lesen Sie zunächst die für eine Stornierung vorgesehenen Bedingungen; falls es einen Sicherheitshinweis für die Zone gibt, in die Sie sich begeben möchten, so weisen Sie das Hotel darauf hin und fragen Sie, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist oder ob der Aufenthalt zu einen späteren Zeitpunkt genossen werden kann.

Im Falle einer Flugbuchung, sollten Sie die Fluggesellschaft kontaktieren, um zu überprüfen, ob diese spezielle Hinweise veröffentlicht hat; kontrollieren Sie auch das Vorliegen von möglichen Hinweisen auf den obgenannten offiziellen Seiten. Auf alle Fälle sollten Sie die Internetseiten der Flughäfen kontrollieren, die Sie anfliegen, und rechnen Sie mit längeren Wartezeiten bei den Kontrollen!

Für weitere Informationen steht Ihnen das Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Bozen unter der Nummer 0471-980939 oder unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.



Presse-Information
Bozen, 24. Juli 2017

 

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