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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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30.03.2020

Coronakrise kann den Streaming-Abofallen nichts anhaben

 
Gerade jetzt, wo die meisten Menschen zu Hause sind, und viele sich die Freizeit mit dem Anschauen von Filmen vertreiben möchten, tappen die VerbraucherInnen wieder vermehrt in Streaming-Abofallen. Die VerbraucherInnen werden unerwartet mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von fast 400 Euro konfrontiert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Das EVZ informiert.
Zahlreiche VerbraucherInnen haben sich in den letzten Tagen hilfesuchend an das EVZ gewandt. Ihnen ist eine Zahlungsaufforderung von fast 400 Euro für die Anmeldung auf einer Streaming-Webseite ins Haus geflattert. Die betroffenen VerbraucherInnen möchten nun wissen, ob eine Zahlungspflicht besteht und wie sie reagieren sollen.

„Gerade in diesen Wochen, wo die meisten Menschen zu Hause sind, und viele sich die freie Zeit mit dem Anschauen von kostenlosen Filmen vertreiben möchten, ist besondere Vorsicht vor den sogenannten Streaming-Abofallen geboten,“ erklärt Isolde Brunner, Rechtsberaterin des EVZ. „Dabei handelt es sich um Internetseiten, auf denen bekannte Filme in deutscher Sprache und auf den ersten Blick kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Ablauf der fünftägigen Gratis-Testphase wird dem Nutzer bewusst, dass er sich ein teures Jahresabonnement aufgehalst hat.“

Das Europäische Verbraucherzentrum rät:
  • Zahlen Sie nicht!

  • Lassen Sie sich von den Drohungen (z. B. Androhung einer Pfändung) nicht einschüchtern.



Damit das Heimkino nicht zu einem teuren Reinfall wird, informiert das EVZ, wie Sie Abofallen erkennen können:

  • Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Anmeldung durch!

  • Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten!

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Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter info@euroconsumatori.org.



Bozen, 30.3.2020
Presse Information

 

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