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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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18.11.2020

Insolvenz der Wirecard AG: Infos für VerbraucherInnen

 
Die bekannte Unternehmensgruppe Wirecard AG bietet Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr. Das Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, hat kürzlich Konkurs angemeldet, was unter vielen VerbraucherInnen, darunter auch italienische, Besorgnis ausgelöst hat. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) bringt Licht ins Dunkel.
Die Unternehmensgruppe verwaltete zum einen Zahlungsabläufe von Prepaidkarten, die von Partnerunternehmen ausgestellt wurden, und bot zum anderen Zahlungsmethoden für mobile Endgeräte, wie zum Beispiel „Pay&Protect“ oder „boon.planet“ an. Am 25. August hat das Unternehmen seinen Konkurs bekanntgegeben, woraufhin ein Insolvenzverwalter ernannt wurde, um notwendige Ermittlungen durchzuführen. Einige VerbraucherInnen, die Zahlungsdienstleistungen der Wirecard AG in Anspruch genommen hatten, wandten sich daraufhin besorgt an das EVZ. Auch jene VerbraucherInnen, die aufgrund des Besitzes von Wirecard-Aktien einen finanziellen Verlust erlitten hatten, kontaktierten das EVZ.

Was muss ich tun, wenn ich elektronisches Geld mittels einer Bezahl-App eingezahlt habe, die Wirecard zur Ausführung verwendet? An wen muss ich mich wenden?

VerbraucherInnen sollten weiterhin in der Lage sein, die Bezahlsysteme über mobile Endgeräte zu nutzen. Sollte es hinsichtlich der Zahlungen zu Problemen kommen, wird den VerbraucherInnen empfohlen, sich direkt an den Betreiber der jeweiligen APP zu wenden, um das Problem zu lösen.

Meine italienische Prepaidkarte nutzt das Bezahlsystem von Wirecard. Sollte ich beim Benutzen meiner Karte auf Probleme stoßen, muss ich mich dann an Wirecard wenden?

Nein. Ein Unternehmen wie Wirecard, das Dienstleistungen im Bereich der Online-Zahlungen bietet, kann diese Dienstleistungen auch in anderen Ländern, die Teil des europäischen Wirtschaftsraumes sind, anbieten. Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Passporting“, das bedeutet, ein Unternehmen kann in einem anderen Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sein, z.B. durch Vertriebspartner (oder Aussteller von Prepaidkarten). Für VerbraucherInnen bedeutet das, dass sie sich im Falle eines Problems an den Aussteller ihrer Prepaidkarte wenden müssen.

Ich bin besorgt: Kann es passieren, dass ich mein Geld verliere? Welche Schutzmaßnahmen gelten
für VerbraucherInnen?

Die E-Geld-Richtlinie, EU 2009/110, und die Zahlungsdienstrichtlinie, EU 2015/2366, enthalten eine Reihe von Vorschriften, wie in diesem Sektor tätige Unternehmen verfahren müssen: Beispielsweise müssen EGeld-Institute angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Geld von VerbraucherInnen und Kunden zu sichern.

Ich habe meine Ersparnisse in Aktien von Wirecard investiert. Womit muss ich jetzt rechnen?

Im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren, ist die Einleitung einer Sammelklage nicht ausgeschlossen: In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich an einen italienischen Anwalt zu wenden, der Beziehungen zu einem deutschen Anwalt hat. Ob eine Sammelklage eingeleitet werden kann, hängt auch von den Entscheidungen des Insolvenzverwalters und den Ergebnissen seiner Ermittlungen ab.

Informationen zum Konkursverfahren

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht München mit der Nummer 1542 IN 1308/20 erfasst. Beim Insolvenzverwalter handelt es sich um den Rechtsanwalt Michael Jaffé, welcher neben nützlichen Informationen zum Insolvenzverfahren auch ein Formular zur Forderungsanmeldung auf seiner Website zur Verfügung stellt.


Für weitere Infos können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen kontaktieren:
Tel. 0471/980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org.


Bozen, 18. November 2020
Presse-Information

 

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