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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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05.08.2020

Pneumaticone: Aktuelle Informationen und Möglichkeiten der Rückerstattung

 
Vor einigen Monaten hat die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) ein Verfahren gegen das spanische Reifenhandelsunternehmen (Pneumaticone) eingeleitet. Grund dafür waren die zahlreichen Fälle, in denen Kunden keine Ware erhalten haben, nachdem der Kauf bestätigt und eine Lieferung innerhalb von 15 Tagen versprochen wurde. Die Kunden warten nun bereits seit Monaten auf ihre Rückerstattung.


Update: Die Website von Pneumaticone ist derzeit nicht mehr aktiv. Hier können Sie die offizielle Pressemitteilung des Unternehmens lesen.


Mittlerweile sind es ca. 700 Verbraucher, die sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien gemeldet haben, da die Rückerstattung noch nicht erfolgt ist. Nach den anfänglich erfolgreichen außergerichtlichen Versuchen zur Streitschlichtung (mithilfe des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren und mittels der ODR-Plattform) stellte sich heraus, dass sich das Unternehmen in einer finanziellen Krise befindet. Aus diesem Grund wurden die Rückerstattungen bis dato noch nicht durchgeführt.

Was können Sie tun, wenn Sie noch auf Ihre Rückerstattung warten?

Sollten Sie die Bezahlung mittels Kreditkarte getätigt haben, so besteht die Möglichkeit ein Chargeback beim entsprechenden Kreditkartenunternehmen zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Stornierung der Transaktion, deren Bedingungen vertraglich festgelegt sind.

Falls Sie mit Paypal bezahlt haben, dann haben Sie die Möglichkeit einer Beanstandung beim Zahlungsdienstleister. PayPal kann, nachdem es entsprechende Unterlagen erworben und die Behauptungen des Verbrauchers überprüft hat, eine Rückerstattung zu Gunsten desselben gewähren.

Sollten Sie zum Beispiel per Banküberweisung gezahlt haben, oder die Frist für die Aktivierung des Chargeback bereits abgelaufen sein, dann bleibt nur noch die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten, indem Sie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nutzen. Dieses Verfahren kann für grenzüberschreitende Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Euro eingesetzt werden. Es bietet den Verbrauchern eine Alternative zu den nach nationalem Recht vorgesehenen ordentlichen Verfahren. Dieses Verfahren ist außerdem mit geringen Kosten verbunden und erfordert keine notwendige Unterstützung eines Rechtsanwalts. Es wird in schriftlicher Form durchgeführt und in Form eines zeitlich begrenzten Verfahrens abgewickelt. Die Justizbehörde verfügt über eine Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem alle für die Untersuchung des Rechtsstreits nützlichen Elemente vorliegen, um den Rechtsstreit beizulegen.

Was genau Sie tun müssen, um dieses Verfahren einzuleiten, können Sie auf der Seite des europäischen E-Justiz Portals durchlesen. Rufen Sie dazu folgenden Link auf: https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ) hat zudem die europäischen Behörden alarmiert, indem es eine so genannte "externe Warnung" gegen das Unternehmen ausgesprochen hat. Diese Funktion wurde dem EVZ durch die jüngste Verordnung (EU) 2017/2394 übertragen. Dieser Bericht veranlasste die Generaldirektion für Handel und Verbrauch von Las Palmas, dem Hauptsitz von Pneumaticone, zu einer Untersuchung.
 

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