Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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09.05.2017

„Was hat die EU für uns getan?“ Mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Europatages 2017 hat das EVZ diese Frage im Rahmen eines europäischen Frühstücks beantwortet.

 
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen hat den heutigen Europatag 2017 zum Anlass genommen, daran zu erinnern, dass die Europäische Union Verbraucher unterstützt, indem sie Rechte, Schutz und Entschädigungsmöglichkeiten eingeführt hat, und Information und Beratung bereitstellt.
Jedes Jahr im Mai, anlässlich des Europatages, feiern die europäischen Institutionen die Gründung der EU. An diesem Tag erhalten die Bürger auf der einen Seite Einblick in die tägliche Arbeit der verschiedenen Institutionen und werden auf der anderen Seite auch über verschiedene Themen, über die Herausforderungen und Vorteile, welche die EU ihren etwa 508 Millionen Bürgern bietet, informiert.

Immer öfter fragen sich die Bürger: „Was hat die EU für uns getan?“. Tatsächlich hat sie viel getan: Das EVZ Italien - Büro Bozen hat einige Beispiele gesammelt und diese der lokalen Presse bei einem Europafrühstück vorgestellt, welches in den Räumen des EVZ in der Brennerstraße stattgefunden hat.

Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche für die Organisation des EVZ zuständig ist, erklärte: „Im Laufe der Jahre hat die EU Gesetze erlassen, welche wichtige Rechte für die Verbraucher geschaffen haben. Recht haben und das eigene Recht durchsetzen, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Dabei ist die Unterstützung der Verbraucherorganisationen unerlässlich."

Auch das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) stellt eine solche Ressource dar und bietet seit mehr als 12 Jahren Beratung und kostenlose Betreuung für Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. „2016 hat das EVZ mehr als 3.000 Verbraucher unterstützt und dazu beigetragen, über 150.000 Euro für die Verbraucher zurück zu gewinnen“, erzählt Monika Nardo, Koordinatorin des EVZ Bozen.
Darüber hinaus zeigt eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission die deutlich positive Meinung der Verbraucher in Bezug auf das ECC-Net. „69% der Benutzer sind mit den angebotenen Dienstleistungen zufrieden, 75% findet die Tipps nützlich und die Unterstützung zielführend, und neun von zehn Verbrauchern glauben, dass unsere Webseite sehr benutzerfreundlich ist“, berichtet die Verantwortliche des EVZ zufrieden.

Nun einige der Vorteile, die Verbraucher dank der EU-Gesetzgebung genießen:

Schutz der Gesundheit und Sicherheit:
- Die ersten Maßnahmen wurden im Jahr 1975 eingeführt. Seitdem dürfen nur mehr Produkte, welche dem EU-Sicherheitsstandards entsprechen, eingeführt werden. Eine wichtige Kennzeichnung ist hier das „CE“ Zeichen, welches für viele Produktkategorien erforderlich ist.

- Das System zum raschen Austausch von Informationen (RAPEX), seit 2004 in Betrieb, ermöglicht es, sich über ein Produkt zu informieren, welches in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen als gefährlich eingestuft wurde.

Schutz der Verbraucherrechte:
- Seit 2005 ist ein Verbot in Kraft, welches irreführende Werbung und unlautere und aggressive Geschäftspraktiken verbietet. Dies bedeutet, dass es keine versteckten Kosten, falsche Angaben oder Werbung, welche Kinder ansprechen soll, geben darf. Die EU-Gesetzgebung kümmert sich auch um den Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Vertragsklauseln.
- Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung online gekauft wird (durch einen Fernabsatzvertrag), stellen EU-Vorschriften sicher, dass der Verbraucher vor dem Kauf ausreichende Informationen erhält, sie ermöglichen es ihm, vom Vertrag innerhalb von 14 Arbeitstagen zurückzutreten, und einen zusätzlichen Schutz vor unerwünschten Sendungen und Kreditkarten-Betrug zu haben.
- Gemäß der Richtlinie 99/44/EG über den Schutz der Verbraucher zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, können Verbraucher eine kostenlose Reparatur oder entsprechenden Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist verlangen, wenn die Ware defekt oder nicht vertragskonform ist. Sollte diese Maßnahme nicht möglich oder unverhältnismäßig sein oder eine unzumutbare Verzögerung verursachen, kann der Verbraucher einen Preisnachlass verlangen, oder die Rückerstattung des Geldes fordern.
- Streitschlichtung: Wenn es ein Problem mit einem Händler bezüglich eines Produktes oder einer Dienstleistung gibt, sehen EU-Normen vor, dass eine außergerichtliche Streitbeilegung mittels ADR (Alternative Dispute Resolution) oder ODR (Online Dispute Resolution ) veranlasst werden kann. Diese Möglichkeit gibt den Verbrauchern und Händlern mehr Optionen bei der Bearbeitung von Beschwerden, sowohl im Inland als auch über die Grenzen hinweg.

Schutz, wenn man im Urlaub ist oder sich im Ausland aufhält:
- Die Verordnung (EG) 261/2004 hat einheitliche Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen der Fluggäste festgelegt, welche die Fluggesellschaften im Fall von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung befolgen müssen. Passagiere genießen daher eine Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Information, Unterstützung und Ausgleichsmaßnahmen.
- Die EU hat auch Verordnungen zum Schutz der Verbraucher, die auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Meer reisen, erlassen, auch im Hinblick auf Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität.
- Seit 2007 kämpft die EU gegen die Roaming-Gebühren. Die Kosten für Anrufe, Nachrichten und das Surfen im Internet sind seitdem um 80% gefallen; ab 15. Juni 2017 wird es sie nicht mehr geben.


Hinweise für Redakteure:
Europatag 2017: Am 9. Mai 1950 hielt Robert Schuman, zu dieser Zeit französischer Außenminister, eine in Erinnerung bleibende Rede, mit welcher er Impulse für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Europa setzte. Jedes Jahr feiern die EU-Institutionen diese Rede, die sogenannte Schuman-Erklärung, durch verschiedene Aktionen an diesem Tag.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen ist Teil des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), welches 30 Zentren umfasst (alle EU-Staaten, Norwegen und Island); es bietet einen Informations- und Beratungsdienst, welcher kostenlos und vertraulich ist, Verbraucher über ihre Rechte aufklärt und bei grenzüberschreitenden Streitfällen unterstützt.
 

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