Im Jahr von Covid-19 haben unweigerlich mehr Menschen die Welt des Internets genutzt und sich damit potenziellen Betrügereien ausgesetzt. Die einzige Waffe, diese zu verhindern, ist die präventive Information.
Weihnachtsgeschenke online zu kaufen ist eine bequeme Alternative. Aber was passiert, wenn die Geschenke nicht geliefert werden? Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie ein Chargeback beantragen – eine Möglichkeit, mit welcher Sie eine Rückerstattung erhalten können, indem Sie sich direkt an Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen wenden.
Schon in den vergangenen Jahren boomte gerade vor Weihnachten der Online-Handel. In der diesjährigen Adventszeit werden aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche VerbraucherInnen, die bisher hauptsächlich in den Geschäften auf Geschenkesuche gingen, auf den Online-Handel umschwenken.
Kampagne des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zum sicheren Surfen im Internet
Manch einer nutzt die Zeit zuhause, um auszumisten und sich vielleicht von der ein oder anderen Sache zu trennen, die zwar nicht mehr gebraucht, aber dennoch nicht überflüssig ist. Und da kommt der ein oder andere auf die Idee, sein HiFi-Gerät oder seine Markenjacke über eine Verkaufsplattform anzubieten und so an die Frau und an den Mann zu bringen. Dass es dabei aber zu sehr unerfreulichen Überraschungen kommen kann, zeigt das folgende Beispiel.
Aufgrund der von der Covid-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise und der großen Unsicherheit auf den Märkten versuchen immer mehr Verbraucher, ihre Ersparnisse durch Investitionen in das Online-Trading zu investieren. Bei Finanzprodukten und Anlagen ist jedoch Vorsicht geboten, denn man riskiert mit wenigen Klicks, die gesamten Ersparnisse zu verlieren. Daher ist bei der Auswahl derer, denen wir unser Geld anvertrauen, besonders umsichtig vorzugehen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt, wie Sie betrügerische Online-Trading-Plattformen erkennen können.
Gerade jetzt, wo die meisten Menschen zu Hause sind, und viele sich die Freizeit mit dem Anschauen von Filmen vertreiben möchten, tappen die VerbraucherInnen wieder vermehrt in Streaming-Abofallen. Die VerbraucherInnen werden unerwartet mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von fast 400 Euro konfrontiert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Das EVZ informiert.
Heute feiern wir den Safer Internet Day, den internationalen Tag der Sicherheit im Internet. Er wurde 2004 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um die Nutzer auf die Risiken aufmerksam zu machen, die die Nutzung des Internets mit sich bringen kann.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen melden sich derzeit wieder täglich Verbraucher, die Zahlungsaufforderungen von den Betreibern von Streaming-Abofallen bekommen haben. Das EVZ erklärt, wie betroffene Verbraucher reagieren sollten, und wie Sie sich vor den Streaming-Abofallen schützen können.
Täglich stoßen europäische Verbraucher in sozialen Netzwerken auf gezielte Werbung zu attraktiven Angeboten. Facebook, Youtube und soziale Netzwerke im Allgemeinen bieten aber auch gute Gelegenheiten, VerbraucherInnen gezielt zu erreichen, und ihnen unwiderstehliche Angebote zu unterbreiten. Für einige Unternehmen bieten sich so auch hervorragende Möglichkeiten, den Nutzern insgeheim kostenpflichtige Abos unterzujubeln, ihnen Geld oder ihre persönlichen Daten abzuluchsen.