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25.02.2021

Norwegian in Sonderverwaltung: So beantragen Sie die Erstattung

 
Die Fluggesellschaft Norwegian Air Shuttle ASA hat in Irland gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 des Companies Act 2014 (Part 10 of the Irish Companies Act 2014) ein Verfahren ("examinership") eingeleitet, zudem unterliegt die Fluggesellschaft parallel dazu in Norwegen einem Umstrukturierungsverfarhren gemäß der lokalen Gesetzgebung (Rekonstruksjonsloven 2020).

Zu Beginn der oben genannten Verfahren wird der außerordentliche Verwalter (Examiner) einen Plan zur Umstrukturierung der Schulden des Unternehmens vorschlagen, dieser Plan beinhaltet auch Rückerstattungen an Passagiere, die von Flugausfällen betroffen waren.

Passagiere, die auf eine Erstattung warten, können bis zum 26. Februar 2021 eine E-Mail an norwegian-examinership@kpmg.ie senden, in der sie ihren Vor- und Nachnamen, ihre Adresse, ihre E-Mail-Adresse und Einzelheiten zum Erstattungsantrag angeben, wobei dieses Datum nicht als zwingend angegeben wurde. Einen Musterbrief finden Sie hier.

Die eingegangenen Anträge können vom außerordentlichen Verwalter für die Aufnahme in die Gläubigerversammlung geprüft werden, die zu einem späteren Zeitpunkt einberufen wird, um den Sanierungsplan zu prüfen. Die weiteren Entwicklungen können auf der Website https://www.norwegian.com/en verfolgt werden.

Wenn die Zahlung der Flugtickets mittels Kreditkarte erfolgt ist, sollten Sie prüfen, ob Sie ein sogenanntes Chargeback-Verfahren (d. h. eine Rückabwicklung der Transaktion) beantragen können, indem Sie sich direkt an den Kartenaussteller oder Ihre Bank wenden.
 

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