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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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15.04.2020

Online-Trading - Achtet auf eure Ersparnisse!

 
Aufgrund der von der Covid-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise und der großen Unsicherheit auf den Märkten versuchen immer mehr Verbraucher, ihre Ersparnisse durch Investitionen in das Online-Trading zu investieren. Bei Finanzprodukten und Anlagen ist jedoch Vorsicht geboten, denn man riskiert mit wenigen Klicks, die gesamten Ersparnisse zu verlieren. Daher ist bei der Auswahl derer, denen wir unser Geld anvertrauen, besonders umsichtig vorzugehen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erklärt, wie Sie betrügerische Online-Trading-Plattformen erkennen können.
In dieser Zeit, in der wir alle unseren Teil zum Kampf gegen die Ansteckung durch Covid-19 beitragen müssen, indem wir zu Hause bleiben, veranlassen uns Sorgen um unser Einkommen, unsere Ersparnisse und um unsere Zukunft im Allgemeinen dazu, unsere Gewinnhoffnungen in Investitionsformen zu setzen, die uns immer häufiger im Internet und über soziale Netzwerke angeboten werden.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät zur besonderen Vorsicht im Zusammenhang mit Investitionsmöglichkeiten über Online-Trading. Möglicherweise verfügen die Unternehmen, die diese Produkte oder Anlagen bewerben, nicht über die Genehmigung zur Verwaltung von Ersparnissen, die von der italienischen Börsenaufsicht (CONSOB) erteilt werden muss. Dabei kann die entsprechende Internetseite sehr professionell erscheinen oder dort auch angeben sein, dass man im Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen ist.

Das EVZ rät, folgendes zu kontrollieren:

  • ob der Domaininhaber mit dem Unternehmen übereinstimmt, welches die Seite verwaltet. Überprüfen Sie dies über Webseiten zur Domainabfrage wie Whois;

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  • ob die Art der vorgeschlagenen Anlage nicht zu jenen gehört, für die von der italienischen Börsenaufsicht CONSOB Vermarktungsverbote oder -beschränkungen erlassen wurden, wie z.B. für den Verkauf von binären Optionen und anderen risikoreichen Produkten;

  • ob in den Vertragsbedingungen auf die Möglichkeit hingewiesen wird, sich zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten in diesem Bereich an das Finanzschiedsgericht (Arbitro delle Controversie finanziarie, kurz ACF) zu wenden; dessen Dienstleistung ist für den Verbraucher kostenlos.



Das Internet ist jedoch nicht das einzige verwendete Medium zum betrügerischen Verkauf von Anlageprodukten und -dienstleistungen. Nicht selten wird der Verbraucher telefonisch von einem selbsternannten Broker kontaktiert, der den Überraschungseffekt für einen erfolgreichen Abschluss nutzt.

In folgenden Fällen ist Misstrauen angebracht:

  • wenn während des Telefongesprächs auf eine per Email verschickte Informationsbroschüre verwiesen wird, die Sie jedoch nie erhalten haben. Dies ist nur eine Taktik, um Ihr Misstrauen zu zerstreuen;

  • wenn man Sie unter Druck setzt, indem ein Bonus oder ein Rabatt angeboten wird, der denjenigen vorbehalten ist, die innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel ein paar Tage, dem Vorschlag zustimmen;

  • wenn auf positive Feedbacks oder Erfahrungen von anderen (falschen) Kunden verwiesen wird, um noch vorhandenen Widerstand zu brechen;

  • wenn man sich auf angebliche Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde bezieht, ohne Angabe der entsprechenden Genehmigungsnummer;

  • wenn das Auftreten von jeglichem Risiko ausgeschlossen und die regelmäßige Unterstützung durch einen Senior-Experten auf dem Gebiet versprochen wird, der eine angemessene Ausbildung garantieren würde.


Bei unerwarteten Kontakten, sei es per Telefon, E-Mail oder über soziale Netzwerke, schützen Sie sich am besten, indem Sie ganz einfach nicht darauf reagieren.

„Wenn Sie die beschriebenen Kontrollen durchgeführt haben und trotzdem noch davon überzeugt sind, dass die vorgeschlagene Anlage, auch in Kryptowährungen, eine einmalige Gelegenheit darstellt, sollten Sie die geforderten Beträge per Kreditkarte überweisen“, erklärt Rebecca Berto, Rechtsberaterin im EVZ und fährt fort „Die Kreditkarte könnte es in einigen Fällen ermöglichen, über das sogenannte Chargeback-Verfahren die Stornierung der Transaktion zu erreichen. Die Bedingungen für die Einleitung dieses Verfahrens sind in den Vertragsbedingungen der Kreditkarte geregelt. Daher sollten Sie die Vertragsbedingungen vor der Durchführung der Transaktion überprüfen“.

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum Italien per E-Mail (info@euroconsumatori.org).


Bozen/Rom, 15.4.2020
Presse Information

 

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