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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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22.10.2019

Warnung für Gran Canaria Urlauber: Abzocke - Hände weg von Rubbellosen!

 
Gran Canaria. Eine Insel, die Urlaubern so viel bietet: Sonne, Strand, wunderschöne Landschaften, ein mildes Klima und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Umso bedauerlicher ist es, dass dort immer wieder zahlreiche Urlauber Opfer unseriöser Verkaufspraktiken werden, auch Südtiroler.

Die Masche

Die Urlauber werden in Puerto de Mogánoder Playa del Inglés auf der Straße angesprochen, erhalten ein Rubbellos und haben ein Smartphone oder eine Reise gewonnen. Um den Gewinn abzuholen, müssen sie an einer Führung durch eine circa 30 km entfernte Hotelanlage teilnehmen. Ein Taxi bringt sie hin. Vor Ort landen die Verbraucher dann in Verkaufsveranstaltungen, in denen sie Urlaubsgutscheine, Urlaubszertifikate, Urlaubspakete, Unterkunftsgutscheine sowie Voucher mit oder ohne Holidayplus-Mitgliedschaft kaufen können. Wer den Vertrag unterschreibt, muss sofort eine Anzahlung leisten. ... Und dann beginnen die Probleme.

Urlauber, die den Vertrag unterschrieben und bezahlt haben, haben folgende Erfahrungen gemacht:

  • Die Gutscheine können nicht aktiviert werden.
  • Die gewünschte Unterkunft ist zum gewünschten Zeitraum nicht verfügbar.
  • Die gewünschte Unterkunft ist zu keinem Zeitpunkt verfügbar.
  • Die Unterkünfte können nur gebucht werden, wenn sich der Verbraucher dazu verpflichtet, vor Ort nochmals an einer Verkaufsveranstaltung teilzunehmen.
  • Möchte der Verbraucher den Vertrag beenden, ist das nicht möglich. Die Begründung: Es gäbe kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigung- oder Stornierungsrecht.
  • Wurde mit Kreditkarte bezahlt und möchte der Verbraucher sein Geld über die Bank zurückholen, lehnen einige Kreditinstitute ein Chargeback ab.


Auch das Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen hat ähnliche Meldungen von Südtiroler Verbrauchern bekommen. Herr O. aus dem Pustertal zum Beispiel hat 1.750,00 an eine dieser ominösen Firmen bezahlt. Aber was hat er sich eigentlich gekauft? Eine Unterkunft für 7 Tage auf Gran Canaria. Damit er den Urlaub nutzen kann, muss er aber noch einmal 1.750,00 Euro bezahlen, denn vor Ort hatte er nur die Hälfte des Preises beglichen. Familie S. aus dem Eisacktal ist es ähnlich ergangen: Auf einer Bushaltestelle wurde sie davon überzeugt, eine neue Hotelanlage zu besichtigen. 3.550 Euro kosten 14 Tage Urlaub dort, aber nur die Unterkunft; 1.070 Euro davon hat Familie S. vor Ort schlussendlich bezahlt. Enthalten ist in diesen „Angeboten“ aber lediglich die Übernachtung ohne weitere Leistungen. Vor Ort würden zahlreiche Zusatzkosten auf die Konsumenten zukommen: jeder Besuch am Strand kostet extra, genauso die Sonnenliegen, Flüge, Essen, Getränke… Nüchtern betrachtet erscheint das Angebot daher übertrieben teuer.

Tipps, damit Ihnen das nicht passiert:

  • Nehmen Sie keine Rubellose an und steigen Sie nicht ins Taxi! Wenn Sie einmal an einer solchen Infoveranstaltungen teilnehmen, ist es meist schwierig, sich den aggressiven Verkaufspraktiken zu entziehen, die dort oft angewandt werden.
  • Unterschreiben Sie nichts! Ist erst der Vertrag unterschrieben, wird es schwer, diesen wieder aufzulösen. Dadurch, dass die Laufzeit meist unter einem Jahr liegt, wird der Schutz der Europäischen Timesharing-Richtlinie ausgehebelt.
  • Leisten Sie keine Anzahlung. Nicht per Kreditkarte, nicht per Bankomatkarte und vor allem nicht bar, da es schwierig ist (beinahe unmöglich), das Geld zurück zu erhalten.


Sie haben eine Frage oder Beschwerde zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos weiter.
Kontaktieren Sie uns unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org!


Bozen, 22. Oktober 2019
Presse-Information

 

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