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08.03.2017

Italienische Marktaufsicht untersagt auch Onelife Network Ltd die Vermarktung der Kryptowährung OneCoin in Italien

 
Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat das Verfahren in Bezug auf die Kryptowährung OneCoin auf die Firmen Onelife Network Ltd und Easy Life Srl ausgedehnt; im Anschluss daran hat sie für die Firma Onelife Network Ltd die vorsorgliche Aussetzung der Vermarktung der Kryptowährung in Italien verfügt. Easy Life hat hingegen mitgeteilt, die Geschäftspraktik unterbrochen zu haben.
Aus den von der Behörde (Autorità Garante della concorrenza e del mercato – AGCM) erfassten Informationen ginge nämlich hervor, dass auch diese beiden Firmen am Vertrieb des Verkaufs- und Verteilungsprogramms der Krpytowährung OneCoin und den damit verbundenen Weiterbildungspaketen beteiligt seien.

Die AGCM hatte ein Verfahren gegen die Firma One Network Services Ltd und drei physische Personen in ihrer Eigenschaft als registars von Internet-Domains eingeleitet (onecoinsuedtirol.it, onecoinitaliaofficial.it und onecoinitalia.com, siehe http://www.agcm.it/component/joomdoc/allegati-news/PS10550_adoz_mis_caut.pdf/download.html), und einen vorsorglichen Stopp der Aktivitäten in Italien in Bezug auf die Kryptowährung verhängt.

Der Großteil der Einkünfte, so die AGCM, käme nicht aus dem Verkauf des virtuellen Gelds OneCoin, sondern vielmehr aus den Quoten, die die VerbraucherInnen beim Eintritt ins System bezahlen; dieselben VerbraucherInnen müssten dann, um ihrerseits Gewinne erzielen zu können, weitere EinsteigerInnen finden.

Diese Art des Vorgehens scheint typisch für ein Pyramidensystem zu sein. Bei der Sammlung der Elemente, die zur Ausweitung der Maßnahme geführt haben, wurde die AGCM von der Antitrust-Abteilung der italienischen Finanzwache unterstützt.

Bozen, 8. März 2017
Presse-Information

 

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