Am 3. Dezember ist die Verordnung zum Geoblocking EU-weit in Kraft getreten und in diesem Zusammenhang wurde europaweit von einem entscheidenden Schritt zum barrierefreien Online-Shopping berichtet. Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung, möchte gleichsam aber auch die kritische Stimme sein, welche auf konkrete Probleme aufmerksam macht, welche die Verordnung leider nicht zu lösen vermag.
Am 1. April tritt eine Verordnung in Kraft, die es all jenen, die in ihrem EU-Heimatland kostenpflichtige Streamingdienste in Anspruch nehmen, erlaubt, auch auf Reisen im EU-Ausland diese Dienste nutzen zu können.
Am 15. März wird der Weltverbrauchertag begangen. Die Bedingungen und der Schutz der italienischen Verbraucher haben sich, vor allem Dank der zahlreichen Interventionen durch die Europäische Union, verbessert. Anlässlich des Weltverbrauchertages erklärt das Europäische Verbraucherzentrum, mit welchen neuen Rechten die Verbraucher in den nächsten Monaten rechnen können.
„Kein Anbieter liefert diesen Artikel aktuell nach Italien“
Europa folgt den Bedürfnissen der Verbraucher und macht Schluss mit den Hürden, die die Entwicklung des elektronischen Handels behindern.
3 Beispiele von Verbraucher-Reklamationen, die in Zukunft hoffentlich so nicht mehr vorkommen werden:
Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Europäische Kommission ein Schreiben, das kürzlich an sechs internationale Autovermietungsfirmen gesandt wurde. Die Autovermieter werden aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis zu beenden, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten davon abhält, den günstigsten Internetpreis zu erhalten und somit die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen mehren sich die Meldungen von Verbrauchern, die aufgrund ihrer italienischen Staatsbürgerschaft vorteilhafte Urlaubsangebote von deutschen und österreichischen Reiseveranstaltern nicht in Anspruch nehmen können. Solche Diskriminierungen sind aber im Vereinten Europa eigentlich nicht erlaubt.
Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich erhielt in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden gegen ein italienisches Kreuzfahrtunternehmen: Im Unterschied zu Deutschland wurden Kreuzfahrten innerhalb derselben Kabinenkategorie in Österreich zu deutlich höheren Preisen angeboten.