Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat den Europatag am 9. Mai zum Anlass genommen und die Vertreter der Presse zu einem europäischen Frühstück in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen. In gemütlicher Atmosphäre haben die Experten des EVZ von Europa, Verbrauchern und Rechten berichtet; es ging aber auch um importierte Kakteen, um 40.000 Euro, die sich in Luft aufgelöst haben und um gratis Apps, die dann doch gar nicht so kostenlos waren...
Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen regen viele Verbraucher dazu an, den Sommerurlaub zu planen und sich die Traumdestination auf einem der zahlreichen Reiseportale im Internet auszusuchen.
Der Winter ist Hochsaison für Grippe und Infekte jeglicher Art und so kommt es leider häufig vor, dass Verbraucher gerade dann krank das Bett hüten müssen, wenn sie eigentlich in ihren wohlverdienten Winterurlaub starten wollten. Viele glauben, dass man dem Hotel, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft einfach ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so die Zahlung des Reisepreises entschuldigt verweigern kann. Ein Trugschluss: In der Regel ist kostenloses Stornieren nicht möglich.
Antitrust verhängt Strafen gegen mehrere Reiseveranstalter, die den Verbrauchern nicht den vollen Reisepreis erstattet hatten...
Als besonderes Dankeschön als Leser eines Vereinsmagazin haben 40.000 Südtiroler in den letzten Tagen ein wirklich „einzigartiges“ Angebot bekommen: eine Pauschalreise in die Türkei zum Spezialpreis ab 149 Euro. Aber wie kann eine Traumreise so billig sein? Das Europäische Verbraucherzentrum verrät, was es mit solchen billigen Pauschalreisen auf sich hat.
Über 1000 Verbraucher wurden vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen diesen Sommer "ans rettende Ufer gezogen"...
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen mehren sich die Meldungen von Verbrauchern, die aufgrund ihrer italienischen Staatsbürgerschaft vorteilhafte Urlaubsangebote von deutschen und österreichischen Reiseveranstaltern nicht in Anspruch nehmen können. Solche Diskriminierungen sind aber im Vereinten Europa eigentlich nicht erlaubt.
Unser Motto: Vergleichen ist erlaubt, doch den Zuschlag bekommt nur einer
Der virtuelle Einkaufsplatz im Netz bietet urlaubsreifen Verbrauchern unzählige Möglichkeiten: Ein paar Mausklicks und die Eingabe einiger Daten genügen und der Urlaub ist schnell und einfach von zu Hause aus gebucht. Alle Jahre wieder bekommt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) jedoch Anfragen von Verbrauchern, die "fälschlicherweise", "versehentlich" oder "ohne es zu wollen" gebucht haben und die Erfahrung machen müssen, dass ein "falscher" Mausklick sehr teuer werden kann.