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14.03.2014

15.03.2014 – Weltverbrauchertag Europa konzentriert sich auf das digitale Zeitalter

 
Am morgigen 15. März ist Weltverbrauchertag. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission organisierten Feierlichkeiten konzentriert man sich dieses Jahr auf die Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter.
Anlässlich des Weltverbrauchertages, der am morgigen 15. März gefeiert wird, hat die Europäische Kommission auch für das Jahr 2014 den sog. Europäischen Verbrauchergipfel organisiert, der am 1. und 2. April im Brüssel stattfindet. Der erste Verbrauchergipfel fand vor sechs Jahren statt und widmete sich dem Vertrauen des Verbrauchers in den digitalen Markt. Rückblickend kann man feststellen, dass die europäische Digitalwirtschaft eine rapide Veränderung erfahren und einen starken Einfluss auf den Alltag des europäischen Verbrauchers gewonnen hat. Die Zahlen sprechen für sich: Zur Zeit gibt es 790 Millionen Mobiltelefon-Verträge in Europa, während das Internet von über 370 Millionen europäischen Bürgern benutzt wird. Mehr als die Hälfte der Verbraucher in Europa hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einen Onlinekauf getätigt und 80% jener Verbraucher, die online bestellen, benützen für ihren Einkauf Preisvergleichsportale, um die besten Angebote auf dem Binnenmarkt zu finden.

Die Digitalwirtschaft bietet dem Verbraucher zweifellos große Vorteile, andererseits werden aber auch wichtige Fragen in Bezug auf die Online-Verbraucherrechte aufgeworfen. Anlässlich des Verbrauchergipfels 2014 lädt der EU- Kommissar für Verbraucherschutz Neven Mimica alle Teilnehmer ein, Meinungen und Erfahrungen im Hinblick auf den Verbraucher im Digitalzeitalter auszutauschen.

Auch eine Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen wird am Gipfel in Brüssel teilnehmen, wo die Vertreter der Verbraucher, der jeweiligen Regierungen, der europäischen Institutionen, der NGOs und der akademischen Welt Seminare, die der digitalen Herausforderung gewidmet sind, besuchen können. Monika Nardo vom EVZ Bozen wurde eingeladen, am Seminar über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Onlinekäufen teilzunehmen. Der Schwerpunkt wird vor allem auf jene Fälle gelegt, bei welchen dem Verbraucher – aufgrund seines Wohnsitzes oder seiner Staatszugehörigkeit – der Erwerb einer Ware oder Dienstleistung verweigert oder ausschließlich zu einem höheren Preis gestattet wird. Es handelt sich hierbei um Preisdiskriminierungen, die von der Dienstleistungsrichtlinie verboten sind, außer es gibt objektive Gründe für die Ungleichbehandlung. Gerade erst vor einigen Tagen durfte die EVZ-Rechtsberaterin Italien in einem Expertenmeeting zum Thema Dienstleistungsrichtlinie vertreten, welches in Brüssel bei der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission stattfand.

“Der Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter wird ab dem kommenden 13. Juni eine große Stärkung erfahren,” erklärt Monika Nardo, “und zwar wenn alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neue Verbraucherrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt haben.” Neu ist unter anderem die Verlängerung des Rücktrittrechtes von 10 auf 14 Tagen, “aber die neue Regelung bringt noch viele andere wichtige Neuerungen zum Schutze der Verbraucher, die online einkaufen”, berichtet außerdem die Expertin.

Wer Fragen zum Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter hat, kann diese auf der Homepage des Verbrauchergipfels 2014 in Form eines Videos stellen (http://www.european-consumer-summit.eu/2014/media_en.html): Die Videos werden während des Gipfels abgespielt und die Bürger erhalten noch während des Events eine entsprechende Antwort auf ihre Fragen.

Bozen, 14.03.2014
Presse-Information

 

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