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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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27.09.2013

Abzocke zur Oktoberfestzeit - Vorsicht bei Zahlungen mit Bankomatkarten

 
Das Oktoberfest ist bereits im vollem Gange und auch hierzulande machen sich Scharen von jungen und junggebliebenen Verbrauchern auf die Reise nach München, weil sie sich dieses feuchtfröhliche Spektakel nicht entgehen lassen wollen. Der Spaß sei ihnen natürlich gegönnt, aber ein Fall, der das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im letzten Jahr beschäftigt hat, zeigt, dass man, wenn das Urteilsvermögen durch ein paar Maß Bier getrübt ist, zum leichten Opfer betrügerischer Geschäftsleute werden kann.
Auf dem Rückweg von der "Wiesen" wurde ein junger Italiener von einer attraktiven jungen Dame angesprochen und eingeladen noch in einer Bar einzukehren, einem Erotik-Club, wie er alsbald feststellte. Dort bestellte er eine Flasche Sekt zum Preis von 140 Euro, die er gleich mit seiner Bankomatkarte bezahlte und mit zwei weiblichen Angestellten der Bar trank. Einen Kassabeleg oder den Beleg für die Zahlung mit seiner Karte bekam er nicht ausgehändigt. Eine dreiviertel Stunde später bestellte er noch ein Getränk für 40 Euro, wieder bezahlte er mit Bankomatkarte, bekam keinen Beleg dafür und verließ kurz darauf das Lokal. Wie viel tatsächlich von seiner Karte abgezogen wurde, bemerkte er erst einige Wochen später, als er seinen Einkauf im Supermarkt bezahlen wollte. Die Karte funktionierte nicht, weil das Monatshöchstlimit erreicht war.

Der Kontoauszug brachte die bittere Wahrheit: An jenem Abend im Oktober wurden in der Bar in München gleich zweimal 960 Euro abgebucht, die erste Abbuchung kurz vor Mitternacht, die zweite eine halbe Stunde danach. Statt 180 Euro hat ihn die Dreiviertelstunde Aufenthalt in der Bar fast 2000 Euro gekostet. Der junge Mann erstatte zunächst Strafanzeige, allerdings in Italien, und schrieb eine Reklamation, auf die er jedoch keine Rückmeldung bekam. Er wandte sich dann an das EVZ, welches den Fall an die Kollegen in Deutschland weiterleitete. Diese fanden bald heraus, dass es sich um keinen Einzelfall handelte: In Deutschland waren einige Presseartikel erschienen, die über die betrügerischen Machenschaften des Lokals bereits berichtet hatten. Zahlreiche andere Kunden, Deutsche aber auch Touristen aus ganz Europa, wurden auf die gleiche Weise abgezockt und hatten bei der deutschen Polizei Anzeige erstattet. Die Dunkelziffer der tatsächlich Betroffenen ist hoch. Laut den besagten Medienberichten kam es zu einer Razzia und zur Strafverfolgung der beteiligten Personen.

Der Versuch des EVZ im Fall unseres Verbrauchers zu einer gütlichen Einigung zu kommen und die Rückerstattung der fast 2000 Euro einzufordern, blieb erfolglos. Das Reklamationsschreiben blieb unbeantwortet. Um sein Geld wieder zu sehen, muss der Verbraucher den Gerichtsweg einschlagen.

Das Fazit: Bierseligkeit kann auch zu Vertrauensseligkeit führen. Auch wenn man gerade so schön feiert: Es muss Zeit sein, den zu zahlenden Betrag zu überprüfen, bevor man den PIN der Bankomatkarte eintippt, und darauf zu achten, dass einem dabei niemand über die Schulter schaut. Auf die Aushändigung des Belegs darf auf keinen Fall verzichtet werden.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen (Tel. 0471 980939, info@euroconsumatori.org) hilft bei grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden gegenüber einem Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland, Island und Norwegen. Bei Betrug hilft aber nur der Gang zu den zuständigen Behörden.


Bozen, 27.09.2013
Presse-Information

 

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