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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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29.04.2015

E-Commerce und Verbraucher Erfahrungsaustausch zwischen Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) und Postpolizei Bozen

 
Internetkäufe sind in der Europäischen Union schon lange alltäglich, laut Schätzungen gibt es allein in Italien 14 Millionen Online-Käufer. Das Phänomen ist immer noch im Wachstum begriffen und bietet den Verbrauchern zahlreiche Vorteile; für viele ist das weltweite Shoppen im Netz Teil des täglichen Lebens.
Allerdings gilt es dabei, Vorsicht walten zu lassen und sich der zahlreichen Gefahren bewusst zu werden. Genau diese Gefahren bei Internetkäufen waren Thema des Austausches zwischen den Vertretern der Postpolizei und den Beratern des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen, welcher vor kurzem statt gefunden hat.

Während des Treffens wurden Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Verkaufsportalen behandelt, es wurde erörtert, welches die sichersten Zahlungsmittel sind und im Besonderen welche Vorsichtsmaßnahmen jeder Verbraucher treffen sollte, um sicher im Netz einzukaufen.

Die Skepsis gegenüber der Sicherheit der Zahlungsmittel hat zu so manchen irrigen Überzeugungen geführt. Lange Zeit galt die Zahlung per Überweisung als absolut sicher, aber dies ist nicht wirklich der Fall. Eine IBAN-Nummer muss nicht unbedingt einem Bankkonto entsprechen, denn sie könnte auch einer aufladbaren Karte zugeordnet sein, deren Eigentümer möglicherweise nicht identifizierbar ist. Nützlich kann es sein, eine IBAN-Nummer auf einer Webseite wie zu prüfen, um zu erfahren, zu welcher Bank die Nummer gehört. Um heraus zu finden, ob die Nummer einem Bankkonto entspricht oder einer aufladbaren Karte, muss man aber das jeweilige Kreditinstitut kontaktieren. Es mag paradox erscheinen, aber das sicherste Zahlungmittel bei Online-Käufen ist die Kreditkarte, welche im Falle einer unrechtmäßigen Abbuchung die Möglichkeit der Rückbuchung der Zahlungen bietet (sog. Chargeback).

Das zweite große Thema des Treffens war das Inkrafttreten der GvD. Nr. 28/2015, welches den Artikel 131 bis in die italienische Strafprozessordnung eingeführt hat und somit die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten vorsieht. Darunter fällt auch der Strafbestand des Betrugs, der unter bestimmten Umständen nun nur mehr als bloße Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Wenn man zum Beispiel von einem unseriösen Online-Händler einen Artikel im Wert von 50 € kauft und dieser nicht geliefert wird, kann der Verkäufer möglicherweise trotz betrügerischer Absicht nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sondern ihm könnte eine einfache Verwaltungsstrafe drohen. Diese Entkriminalisierung des Betrugsdelikts bedingt, dass es für Verbraucher im Internet noch wichtiger wird, stets auf der Hut zu sein, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird: Gibt es Kontaktdaten, die es mir ermöglichen, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten? Habe ich die MwSt.-Nummer (bzw. Ust.-Nummer) auf der Webseite des Unternehmens überprüft? Sind die auf der Webseite eines Verkäufers angegeben Adressen und Telefonnummern dieselben, die auch in Online-Telefonbüchern aufscheinen. Kleine Schritte, die wohl aufwendig erscheinen mögen, die aber so manchen vor dem Schlimmsten bewahren können.

Seit vielen Jahren läuft nunmehr die Zusammenarbeit zwischen Postpolizei und EVZ Bozen. Wir erhoffen uns, dass diese noch wirkungsvoller wird, mit dem Ziel jenen Verbrauchern, die im Internet surfen und einkaufen, einen noch besseren Schutz zu bieten.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema E-Commerce sind auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums verfügbar oder können mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org oder telefonisch unter 0471/980939 eingeholt werden.
 

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