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23.07.2015

Von Wanderhändlern kaufen – eine riskante Angelegenheit!

 
Der russische Schriftsteller Dostojewski war der Meinung, dass der beste Mensch ist der, der sich nie einer materiellen Versuchung gebeugt hat. Eine ähnliche Mahnung könnte sich auch an all jene richten, die sich anschicken, in Italien von Wanderhändlern oder nicht autorisierten Internetseiten zu kaufen: Einer solchen Versuchung nachzugeben, kann nämlich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Zunächst könnte das Delikt der Hehlerei vorliegen, wenn man Produkte kauft, obwohl man weiß, dass es sich dabei um gefälschte oder gestohlene Waren handelt. Wenn also aufgrund des Preises der Ware, seiner Qualität oder der Verkaufsbedingungen oder aufgrund irgendeines anderen Elements davon ausgegangen werden muss, dass die Ware möglicherweise aus einer Straftat (z.B. Diebstahl oder Fälschung) stammt, und man sie trotzdem erwirbt, kann man zu einer Gefängnisstrafe zwischen 2 und 8 Jahren und einer Geldstrafe zwischen 516 und 10.329 Euro verurteilt werden. Wenn man hingegen aus bloßer Leichtsinnigkeit oder Unachtsamkeit, Waren verdächtiger oder zweifelhafter Herkunft erwirbt, so riskiert man eine Haftstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldbuße von nicht weniger als 10 Euro („Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft“). Aber nicht nur das. Für das gleiche Verhalten sind auch Verwaltungsstrafen in der Höhe von 100 bis 7.000 Euro vorgesehen. Wenn also die begehrte, teure Markentasche, die normalerweise nur in Markengeschäften erhältlich ist, von Wanderhändlern am Strand, auf der Straße oder auch auf nicht berechtigten Onlineportalen angeboten wird, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um gefälschte und illegale Ware. Lassen Sie am besten die Finger davon!

Die Gründe für diese Strafen sind vielfältig. Der Kauf von gefälschter Ware und, im Allgemeinen, der Kauf von irregulären Verkäufern hemmt die wirtschaftliche Entwicklung des Marktes und der Unternehmen, die die Regeln respektieren, bedeutend; außerdem kann der Kauf ein System der illegalen Arbeit und der groben Ausbeutung unterstützen. Zu diesen negativen Faktoren kommen jene für die Gesundheit der Verbraucher hinzu: In der gefälschten Ware können Spuren von gesundheitsschädigenden Substanzen, wie Farbstoffe, enthalten sein.

Trotz der vom Gesetzgeber vorgesehen Sanktionen gibt es in Italien immer noch diverse, nicht autorisierte Internetseiten und es geschieht immer noch häufig, dass man auf Plätzen, Strandpromenaden, am Strand und generell an allen Orten, die hauptsächlich von Touristen frequentiert werden, irreguläre Verkäufer antrifft. Von den Strafen am meisten betroffen sind ausländische Touristen, da diese die italienischen Gesetze in diesem Bereich nicht kennen und von ihrem Urlaub in Italien Souvenirs nach Hause mitbringen.

Wie können unerfreuliche Strafen vermieden werden?

Was die Wanderhändler anbelangt, so besteht kein Zweifel: am besten keine Ware kaufen. Was Kioske und andere Handelsstrukturen sowie Internetseiten angelangt, die angebliche Markenware verkaufen, so muss zunächst die Qualität der Ware und der angegebene Preis geprüft und mit der Qualität und dem Preis von Produkten derselben Marke oder derselben Art verglichen werden; dann muss beurteilt werden, ob die Ware zum geforderten Preis echt sein kann. Wenn man jedoch diese Elemente nicht kennt oder man diese nicht einschätzen kann, sollte man vom Kauf Abstand nehmen.

Einige Gemeinden und Strandbäder organisieren Aufklärungskampagnen in verschiedenen Sprachen, um die Touristen davon abzuhalten, bei irregulären Verkäufern, Waren jeglicher Art zu erwerben. Bei diesen Kampagnen wird darauf hingewiesen, dass auch Massagen und Tattoos zum Kreis der „zu vermeidenden Strandvergnügen“ gehören. In letzterem Fall würde man riskieren, dass der Tätowierer, auch wenn er sein Handwerk versteht, möglicherweise gesundheitsgefährdende Substanzen verwendet. Am 14. Juli des vergangenen Jahres wurde die sog. "Carta Italia" unterzeichnet, um das „Made in Italy“ vor gefälschter und über das Internet vertriebener Ware zu schützen. Es handelt es sich dabei um eine Charta zur Entwicklung von geeigneten Vorgehensweisen, mit denen sich Institutionen, Verbraucherorganisationen und Unternehmen verpflichten, gemeinsam das Phänomen der Online-Fälschungen zu bekämpfen.

Die Verbraucher und vor allem die ausländischen Touristen sollten beim Kauf ein verantwortungsvolles Verhalten an den Tag legen, um negative Konsequenzen für alle zu vermeiden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie das EVZ unter info@euroconsumatori.org oder unter der Telefonnummer 0471/980939.



Press-Information
Bozen, 23. Juli 2015

 

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