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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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21.04.2015

Mit einem Klick in den Urlaub - Was man bei online Buchungen wissen sollte

 
Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen regen viele Verbraucher dazu an, den Sommerurlaub zu planen und sich die Traumdestination auf einem der zahlreichen Reiseportale im Internet auszusuchen.
Was viele dabei vergessen: Ein Klick reicht aus, um einen Reisevertrag abzuschließen. Ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag ist im Normalfall nicht möglich und auch sonst gibt es einige Fallen und Schwierigkeiten, die es bei Internetbuchungen zu vermeiden gilt.

Herr Huber durchforstet das Netz nach Reiseangeboten für Spanien und Griechenland. Er findet ein günstiges Pauschalangebot eines deutschen Reiseveranstalters für einen Aufenthalt in Mallorca auf einem Buchungsportal und füllt das Webformular mit seinen Daten und jenen seiner Freunde, die mit ihm mitreisen möchten, aus. Zum Schluss bestätigt er die Buchung mit einem Klick und achtet dabei nicht genau auf das, was auf der Schaltfläche steht, nämlich „kostenpflichtig buchen“. Er surft noch ein wenig weiter und findet noch ein interessantes Angebot: auf einem anderen Portal: alles inklusive auf der griechischen Partyinsel Mykonos. Wieder füllt er das Formular aus und bestätigt per Mausklick, wieder auf „kostenpflichtig buchen“. Er erhält zwei Buchungsbestätigungen mittels E-Mail, berät sich mit seinen Freunden und entscheidet sich für Urlaub am Ballermann. Die Reise nach Griechenland sagt er hingegen einfach mittels E-Mail ab. Nur folgt prompt die Rechnung: Er soll nun 45% des Reisepreises als Stornogebühr berappen, ruft beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) an und bittet um Hilfe: „Es geht doch um einen Fernabsatzvertrag, da habe ich doch ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen – ich kenne meine Rechte!“

Leider kann das EVZ in diesem Fall nicht weiterhelfen, denn Dienstleistungen im Beherbergungs - und Freizeitbereich sind vom Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgenommen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Wer also eine Pauschalreise storniert, muss mit einer Stornogebühr rechnen, welche umso höher ist, je näher der Zeitpunkt der Abreise rückt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Stornierung unverzüglich nach Abschluss der Buchung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis zeigt, dass auch der Spam-(E-Mail)-Ordner kontrolliert werden sollte. Immer häufiger melden uns nämlich Verbraucher, dass sie irrtümlich zwei Reisen gebucht haben, weil die erste Buchungsbestätigung in den Spamordner gelangt ist, ohne dass dies vom Verbraucher bemerkt wurde. Auch andere wichtige Mitteilungen des Reiseportals landen mitunter im Spamordner: So berichtete uns eine Verbraucherin, dass sie vergebens am Flughafen auf ihren Abflug wartete: die Abflugzeit wurde um einige Stunden vorverlegt, ohne dass die Verbraucherin davon gewusst hatte. Ihre Reklamation lief ins Leere, denn das Portal konnte nachweisen, dass es die Verbraucherin rechtzeitig mittels E-Mail über die Änderung informiert hatte. Tatsächlich fand die Verbraucherin im Nachhinein die Mitteilung versteckt in ihrer E-Mailbox. Den daraus erfolgten Schaden musste sie also selbst tragen.

Das Fazit: Seinen Urlaub von zu Hause aus zu buchen, ist bequem, und die Auswahl an mehr oder weniger günstigen Angeboten riesig. Allzu schnell kann es dabei jedoch durch eine Unachtsamkeit besonders teuer werden und bei einigen Situationen kann selbst ein Verbraucherschützer nicht weiterhelfen. Also: bewusst surfen und klicken!

Weitere Informationen, nützliche Tipps und konkrete Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage oder können diese auch telefonisch unter der Nummer 0471/980939 oder per E-Mail unter info@euroconsumatori.org nachfragen.

Bozen, 21.04.2015
Presse-Information

 

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