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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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27.06.2016

Kryptowährungen: Die Gefahren und Risiken aus dem Hinterhalt

 
Die Neugier bezüglich Kryptowährungen steigt dramatisch und birgt eine fatale Anziehungskraft für diejenigen, welche ihr Vermögen so schnell wie möglich vervielfachen wollen. Aber auch im Markt der Kryptowährungen sind Angebote im Umlauf, welche sich als illegale Pyramidensysteme herausgestellt haben. Das Europäische Verbraucherzentrum versucht, einiges klarzustellen und rät zur Vorsicht bezüglich der Kryptowährung namens Onecoin.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen (EVZ) gehen viele Anfragen bezüglich Kryptowährungen ein: Da der Tenor der Anfragen unterschiedlich ist und es viel Verwirrung im Bereich der Kryptowährungen gibt, versucht das EVZ die wichtigsten Punkte zu klären.

Lassen Sie uns zunächst mit Bitcoin beginnen: Was ist das? Wie funktioniert es? Bitcoin ist eine virtuelle Währung, welche für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei den Händlern verwendet werden kann, welche diese akzeptieren. Um Bitcoins benutzen zu können, muss ein Benutzer eine virtuelle Brieftasche haben, welche durch ein Paar kryptografische Schlüssel identifiziert wird. Die Bitcoins erhält man durch Transaktionen, welche einem Scheck ähneln und an alle „Knotenpunkte“ geschickt werden, welche Teil des Bitcoin-Netzwerkes sind. Bei diesen Knotenpunkten gibt es die sogenannten „Miners“ (mining = dt. „schürfen“) welche die Transaktionen erhalten, die Gültigkeit überprüfen und diese in der Block Chain, der öffentlichen Datenbank aller bisher aufgetretenen Transaktionen, verzeichnen. Die Transaktionen über Bitcoins können nicht widerrufen werden. Diese Kryptowährung ist im Wesentlichen eine Zahlungsmodalität für Güter und Dienstleistungen.

Angesichts der Tatsache, dass der Markt der virtuellen Währungen ständig im Wandel ist, ist es nicht ungewöhnlich, dass man auf Kryptowährungen stößt, welche illegitime Geldanlagen sind, hinter welchen sich illegale Pyramidensysteme verstecken. Wir erinnern, dass das Gesetz Nr. 173 von 2005 die Förderung und Durchführung von Aktivitäten und Vertriebsstrukturen, bei denen der primäre wirtschaftliche Anreiz darin liegt, neue Teilnehmer anzuwerben, verboten sind.

Bis heute ist das bekanntest Pyramidensystem, welches Kryptowährungen benutzt, Gemcoin: Nach einem Antrag der SEC (US-Börsenaufsichtsbehörde) (http://www.sec.gov/news/pressrelease/2015-227.html) wurden die Kontokorrente des Inhabers und der Personen, welche an der Spitze des Pyramidensystems standen, von der amerikanischen Justiz-Aufsichtsbehörde beschlagnahmt und dieselben wegen Betrugs angezeigt.

Das Schema solcher Pyramidensysteme kann wie folgt skizziert werden: Es wird eine Investitionsform in Kryptowährungen angeboten, mit dem Versprechen hoher Rendite in kurzer Zeit. Der Benutzer wird aufgefordert, ein Paket zu kaufen, welchem als Bonus eine bestimme Menge von inaktiven, virtuellen Münzen zugeordnet wird. Schließlich gäbe es dann ein Vergütungssystem für diejenigen, welche weitere Teilnehmer rekrutieren, um in das System einzusteigen.

Das Gesetz verbietet nicht nur Pyramidensysteme – und die Förderung dieser – sondern legt auch fest, dass eine Anlageangebot nur von einem Finanzberater vorgelegt werden kann, welcher beim Register der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB), eingeschrieben sein muss. Dieser muss – immer in Bezug auf das Gesetzesdekret – dem angehenden Teilnehmer die notwendigen Unterlagen und Eigenschaften, sowie die Risikoprofile der Anlage übergeben. Bei fehlender Aushändigung dieser Dokumente sollten die Alarmglocken schrillen.

„Weiters informiert in all diesen Fällen niemand die Mitglieder über die Tatsache, dass die Banca d'Italia eine wichtige Warnung herausgegeben hat, laut welcher die Ausgabe von virtuellen Währungen und die Umwandlung gesetzlicher Währung in virtuellen Währungen ausschließliche Kompetenz von den ausdrücklich vom Gesetz dazu befugten Behörden sind. Die Verletzung dessen kann strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben", erklärt eine Beraterin des EVZ.
Beachten Sie auch, dass eine Kryptowährung auf keinen Fall mit elektronischen Zahlungsmitteln, wie z. B. Kreditkarten, verwechselt werden darf. Im Falle von Kryptowährungen wird der einzelne Benutzer nie die Verfügbarkeit der Währung in der „Brieftasche“ haben, da Banknoten und Münzen - welche gesetzliche Zahlungsmittel sind - nur von den Zentralbanken gedruckt und geprägt werden dürfen.

Viele Zweifel kommen in dieser Hinsicht bezüglich der Kryptowährung Onecoin auf. Daher sind bereits mehrere Behörden in einigen europäischen Ländern (und nicht nur) aktiv geworden, um die Ausbreitung dieses Phänomens zu bremsen: Die schwedische Aufsichtsbehörde hat öffentlich erklärt, dass Onecoin ein vom schwedischen Gesetz verbotenes Pyramidensystem ist; bei der finnischen und litauischen Polizei laufen zur Zeit Ermittlungen zu dieser Kryptowährung und die bulgarische Finanzaufsicht hat die Verbraucher öffentlich davor gewarnt, Onecoin als Anlageprodukt zu betrachten, da Onecoin gegen die geltenden Rechtsvorschriften über die Platzierung von Finanzprodukten verstoßen hat. Deshalb würde der bulgarische öffentliche Fonds für den Anlegerschutz – für den Fall, dass das Unternehmen scheitert – nicht aktiviert werden.

Aus diesen Gründen rät das EVZ zur Vorsicht!
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.

Bozen, 27.06.2016
Presse-Information

 

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