Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

08.05.2015

Europatag – Frühstück beim Europäischen Verbraucherzentrum Bozen

 
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat den Europatag am 9. Mai zum Anlass genommen und die Vertreter der Presse zu einem europäischen Frühstück in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen. In gemütlicher Atmosphäre haben die Experten des EVZ von Europa, Verbrauchern und Rechten berichtet; es ging aber auch um importierte Kakteen, um 40.000 Euro, die sich in Luft aufgelöst haben und um gratis Apps, die dann doch gar nicht so kostenlos waren...
Eine von der Europäischen Kommmission in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass so wie im Vereinten Königreich, auch in Italien nur die relative Mehrheit der Bürger pro Europa ist; während in allen anderen Mitgliedsstaaten eine absolute Mehrheit erreicht wird. Gleichzeitig aber zeigt sich die italienische Bevölkerung zufrieden mit den Rechten, die ihnen durch die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union zuerkannt werden; dies gilt vor allem für den freien Waren- und Personenverkehr. 67% der Italiener gibt an, seine Rechte als EU-Bürger nicht zu kennen (der europäische Durchschnitt liegt bei 51%). „Was wir mit Sicherheit sagen können, ist, dass Italien zu jenen 8 Mitgliedsstaaten gehört, in denen Verbraucher am schlechtesten über ihre Rechte informiert sind, zusammen mit den Verbrauchern aus Lettland, Griechenland, Spanien, Zypern, Portugal, Bulgarien und Polen“, erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), der Trägerorganisation des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen.

Und eben diese – es sei uns dieses Wort erlaubt – Ignoranz der italienischen Konsumenten in Bezug auf ihre Verbraucherrechte spiegelt sich auch im Verhalten einiger italienischer Unternehmen wider, welche die Dreistigkeit besitzen wirklich haarsträubende Verträge zu formulieren. „Letzhin ist uns in diesem Zusammenhang ein Kaufvertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt – einer neuen Art von Timesharing - untergekommen, der in Kontrast mit den elementarsten Regeln des Verbraucherschutzes steht“, erzählt Michele Fronza, Rechtsberater im EVZ.

In der EU leben 500 Millionen Verbraucher, welche ca. 57% del BIP generieren. In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission die Europäischen Verbraucherzentren häufig gebeten, Informationen über die Schwierigkeiten der Verbraucher in der online Welt zu liefern. Was die EU-Kommission will, ist aus den EU-Mitgliedsstaaten einen einheitlichen Markt für die digitale Wirtschaft zu machen. Wie sich aus verschiedenen Studien ergeben hat, zögern Verbraucher immer noch zu häufig grenzüberschreitend Waren im Internet zu kaufen. Julia Rufinatscha, eine der erfahrensten Beraterinnen im EVZ Bozen, zeigt ein Beispiel in Bezug auf die noch ungelösten Probleme der digitalen Ära auf. „Mein fünfjähriger Sohn hat für wenige Minuten mit meinem Smartphone gespielt und schon waren 15 Euro von meinem Handyguthaben abgebucht“ erklärt die Juristin. „Der Betrag ist gering, dennoch bleibt der bittere Nachgeschmack und die Erkenntnis, dass man zwar Vorkehrungen treffen kann, ohne gesetzliche Rahmenregelung jedoch keine Sicherheit hat, ähnliche Sitautionen wie die erlebte verhindert zu wissen. Und wir haben andere Meldungen erhalten, in denen es sich um Forderungen in der Höhe von 1000 Euro handelt!“ erzählt Julia Rufinatscha.

Von den beinahe 1.000 Verbraucherkontakten, die seit 1. Jänner beim EVZ Bozen eingegangen sind, überwiegen jene in den Bereichen des Flugverkehrs, der Autovermietung sowie Probleme rund um Gewährleistung, Lieferung und Rücktritt im Zusammenhang mit - vorwiegend online – Einkäufen. „Jeder Verbraucher sollte sich immer vor Augen halten, dass im Moment wohl die klassische Kreditkarte zu den sichersten Zahlungsmitteln gehört, da eine Stornierung der unrechtmäßigen Abbuchungen und eine Rückerstattung des erlittenen Schadens - das sog. charge back - möglich ist”, erklärt Rebecca Berto vom EVZ.

„Während wir im Bereich der Rechte der Passagiere eigentlich recht viel für die betroffenen Verbraucher bewirken und erreichen können, so zum Beispiel Ausgleichszahlungen für Flugannullierungen oder Verspätungen, können und müssen wir in anderen Bereichen nur vorsorglich, also proaktiv intervenieren”, berichtet Monika Nardo, Leiterin des EVZ Bozen. Isolde Brunner, Expertin im Bereich E-Commerce beschreibt den Fall eines Südtiroler Verbrauchers, der über Internet ein Auto um 40.000 Euro gekauft hat – ohne es aber jemals zu erhalten. „Für diesen Verbraucher können wir leider nichts mehr tun: es handelt sich um Betrug, und die Wahrscheinlichkeit, das bezahlte Geld zurück zu erlangen, geht gegen Null“.

„Unser Netzwerk ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU nicht in Brüssel bleibt. Sobald die Verbraucher uns kennenlernen, wird ihnen bewusst, dass die EU sehr wohl für sie als Normalverbraucher etwas bringt und tut. Niemand rechnet damit, dass unser Dienst kostenlos ist”, informiert Monika Nardo. „Auch würde man sich nicht erwarten, dass ein kleines Büro in Bozen täglich mit 29 anderen Staaten in Kontakt ist und unbürokratisch kleine und große Probleme lösen kann – dank der Kollegen in den anderen Staaten und der EU”.

Auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen finden sich noch sehr viel mehr Informationen rund um Europa, Verbraucher und ihre Rechte.

Bozen, 08/05/2015
Presseinformation

 

  zurück