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18.03.2013

Neue Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte vor

 
Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Maßnahmenpaket angekündigt, das Fluggästen neue und bessere Rechte garantieren soll.
Diese Rechte betreffen zum einen Information, Betreuung und Alternativbeförderung von Reisenden, die an Flughäfen festsitzen. Zum anderen werden verbesserte Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen eingeführt, damit Fluggäste ihre Rechte auch tatsächlich geltend machen können.

Durch den Vorschlag zu den Fluggastrechten werden rechtliche Unsicherheiten beseitigt und - wo erforderlich - neue Rechte eingeführt (die vollständige Liste der geplanten Maßnahmen kann man im auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlichtem Memo nachlesen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-203_de.htm).

Dazu erklärte Vizepräsident Siim Kallas: "Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen. Wir alle müssen uns auf diese Rechte berufen können, wenn es wirklich darauf ankommt - nämlich wenn Probleme auftreten. Wir wissen, dass Fluggäste, die irgendwo festsitzen, vor allem einfach nach Hause wollen. Wir konzentrieren uns daher auf Information, Betreuung und effektive Weiterbeförderung. Dabei soll erreicht werden, dass die Fluggäste möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, dass die Luftfahrtunternehmen aber auch Zeit erhalten, um die Probleme zu lösen."

Durch den Vorschlag werden die Fluggastrechte in vier Bereichen überarbeitet:

1. Beseitigung von Rechtsunsicherheiten: Recht auf Information bei verspäteten oder annullierten Flügen; außergewöhnliche Umstände; Rechte bei großen Verspätungen und Rollbahnverspätungen; Notfallplanung, Rechte auf Alternativbeförderung und Rechte bei Anschlussflügen.

2. Neue Rechte: bei Verschiebung von Flügen; bei Namensfehlern; neue Rechte bei unsachgemäß behandeltem Gepäck und Transparenzanforderungen für Handgepäck und kontrolliertes Gepäck.

3. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen: Strengere Beaufsichtigung der Luftfahrtunternehmen durch nationale und europäische Behörden (Überwachung und gemeinsame Untersuchungen); sowohl bei Beschwerdeverfahren als auch bei der Durchsetzung individueller Rechte (einschließlich einer Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, Beschwerdeführern binnen zwei Monaten zu antworten); Insolvenz.

4. Unverhältnismäßige finanzielle Belastung: Begrenzung der Unterstützung; Begrenzungen für regionale Unternehmen; gemeinsames Tragen der wirtschaftlichen Belastung.


Hier der Link zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-219_de.htm

Bozen, 18.03.2013
 

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