Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

20.08.2013

Kids auf Reisen - Was Eltern beachten sollen, wenn ihre Kinder ohne sie fliegen

 
Für Jugendliche gibt es wohl kaum etwas Spannenderes als in den Sommerferien allein ins Ausland zu fliegen, die Welt zu entdecken, neue Freunde kennen zu lernen und für eine Weile den Alltag hinter sich zu lassen. Auch für Eltern gibt es wohl kaum etwas Schöneres als seinen Kindern einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, damit diese etwa die in der Schule erworbenen Sprachkenntnisse vertiefen und eine andere Kultur kennen lernen können. Damit diese Pläne auch Wirklichkeit werden können, ist es wichtig, zu wissen, welche Regeln man kennen und beachten muss, damit die Fluggesellschaft einen jugendlichen Reisenden nicht am Boden lässt.
Dieses Problem betrifft häufig Kinder unter 14 Jahren, die eine Sprachreise im Ausland gebucht haben und deren Familien: Werden die Regeln nicht beachten, riskieren die Kinder dass ihr Abenteuer am Heimatflughafen noch vor dem Check-In endet und die Eltern, dass sie den mühsam ersparten Reisepreis in den Sand setzen. Es ist nämlcih gar nicht einfach ist, im Dschungel der italienischen gesetzlichen Bestimmungen einerseits und den verschiedensten Transportbedingungen der Fluggesellschaften andererseits den Durchblick zu behalten.

Wichtig zu wissen ist in erster Linie, dass das italienische Gesetz es nicht zuässt, dass Minderjährige unter 14 Jahren ohne Begleitung ins Ausland reisen. Ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 2. August 2010 stellt jedoch klar, dass die Begleitperson nicht unbedingt ein Elternteil (oder der Vormund) des Kindes sein muss: Das bedeutet, dass ein Kind unter 14 Jahren auch in Begleitung einer anderen volljährigen Person verreisen darf, vorausgesetzt, dass die Eltern vorab einige bürokratische Hürden genommen haben. In einem solchen Fall ist es nämlich vorgesehen, dass die Eltern (oder der gesetzliche Vormund) eine Anvertrauungserklärung unterzeichen, die Quästur stellt daraufhin ein einheitliches Formular aus, welches die Begleitperson zusammen mit den für die Ausreise notwendigen Papiere des Kindes vorweisen muss. Außer diesem Formular braucht der Minderjährige natürlich noch seine Identitätskarte oder auch seinen eigenen Reisepass.

Es reicht allerdings noch nicht, die gesetzliche Regelung zu kennen um vor allen Schwierigkeiten gefeit zu sein: Auch die Transportbedingungen der Fluggesellschaft, mit welcher man fliegen möchte, muss man sich genau anschauen. Viele Fluggesellschaften bieten die Begleitung des Minderjährigen als (kostenpflichtige) Zusatzdienstleistung an: Es ist also möglich, dass das Personal der jeweiligen Fluggesellschaft einen unter 14-Jährigen begleitet. Unabhängig ob die Fluggesellschaft eines solche Dienstleistung verpflichtend oder nur wahlweise anbietet, müssen die Eltern/der Vormund eines Kindes unter 14 Jahren mit italienischer Staatsbürgerschaft diesen Dienst in Anspruch nehmen, wenn es nicht einer anderen Begleitperson anvertraut werden kann.

Die Begleitung des Minderjährigen wird von Billigfluglinien normalerweise gar nicht angeboten. Billigfluglinien sehen zudem manchmal Transportbedingungen vor, die strenger sind, als die gesetzlichen Bestimmungen. Zum Beispiel kommt es vor, dass Fluglinien Minderjährige auch noch unter 16 nicht ohne Begleitperson reisen lassen, oder dass die Fluggesellschaften bei Minderjährigen unter 14 die mit nur einem Elternteil verreisen, eine Anvertrauungserklärung des anderen Elternteils verlangen, also jenes Elternteils, welches nicht mitfliegt. Trotz eventueller strengerer Vorschriften, ist eine Fluggesellschaft nicht gesetzlich verpflichtet einen Minderjährigen zu begleiten, daher ist es auch zulässig, wenn Fluggesellschaften die Begleitung des Minderjährigen überhaupt nicht anbieten. "Traditionelle" Fluggesellschaften bieten den Service normalerweise an - manchmal sogar verpflichtend - die Kosten belaufen sich dabei auf ungefähr 50 bis 75 Euro.

Das EVZ empfiehlt Eltern, sich vorab genaue Informationen bei der Staatspolizei, direkt bei der Quästur oder auf der Webseite der Staatspolizei, sowie auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Weitere Tipps zum Thema Reisen gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum www.euroconsumatori.org.


Bozen, 20.08.2013
Presse-Information

 

  zurück