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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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23.11.2017

Air Berlin: Neues zum Insolvenzverfahren

 
Am 01. November 2017 wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren von Air Berlin eröffnet. Der Sachwalter informiert, dass die ermittelten Gläubiger ein Rundschreiben zur Forderungsanmeldung erhalten werden.
Grundsätzlich können Verbraucher, die eine Forderung gegen Air Berlin haben, welche aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft nicht befriedigt wurde, ihre Forderung nun bis zum 1. Februar 2018 beim Sachwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther im Verfahren (Aktenzeichen 36a IN 4295/17) anmelden. Da die Informationen auf dem Verfahrensinformationsportal aktualisiert wurden, fasst das Europäische Verbraucherzentrum Italien für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammen:

  • Die ermittelten Gläubiger werden bis Ende 2017 ein Gläubigerrundschreiben mit weiterführenden Informationen und einem personalisierten Formular zur Forderungsanmeldung erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl an beteiligten Gläubigern (man gehe von bis zu einer Million Gläubigern aus), werden diese vom Sachwalter gebeten, mit der Anmeldung der Ansprüche bis zum Erhalt dieser Mitteilung zu warten, um eine koordinierte Bearbeitung und Prüfung zu ermöglichen.
  • Gläubiger, welche bis Ende dieses Jahres kein Schreiben erhalten, können sich im Januar 2018 online auf dem Verfahrensinformationsportal registrieren, das dabei erzeugte Anmeldeformular zur Registrierung der Forderung benutzen und dieses bis spätestens 1. Februar 2018 zurückschicken.
  • Auf Forderungsanmeldung via Einschreiben, Fax bzw. E-Mail solle momentan verzichtet werden, da dies die Abläufe verzögere. Aufgrund dieser Mitteilung, empfehlen wir den betroffenen Gläubigern – unter Berücksichtigung der oben genannten Fristen – zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, bis sie das Formular zur Forderungsanmeldung erhalten.


Wie stehen die Chancen, eine Rückerstattung durch das Insolvenzverfahren zu bekommen?
Die Chancen stehen schlecht: Der Masseverwalter hat vor einer „drohenden Masseunzulänglichkeit“ gewarnt. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte von Air Berlin unter Umständen nicht ausreichen werden, um die sogenannten Masseverbindlichkeiten zu befriedigen – dazu zählen jene finanziellen Verpflichtungen, die von Air Berlin nach Insolvenz-Antrag eingegangen wurden (z. B. Kosten des Insolvenzverfahrens, Brückenkredit des deutschen Staates, Vergütung des Insolvenzverwalters). Es drohe ein Szenario, wonach die Vermögenswerte nicht ausreichen würden, um diese Verbindlichkeiten zu decken. Somit würden z. B. die Forderungen, die über die Kosten des Insolvenzverfahrens hinausgehen, nicht befriedigt: Das bedeutet, Verbraucher würden wohl leer ausgehen.

Die BeraterInnen des Europäischen Verbraucherzentrums Italien stehen für eine kostenlose Beratung unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org zur Verfügung.


Bozen, 23.11.2017
Presse-Information

 

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