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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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26.04.2016

Senkung der Roaminggebühren: Ab 30. April wird telefonieren, SMSen und mobiles Surfen im EU-Ausland nochmals billiger

 
Schon seit Jahren hat die EU die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekommunikation anvisiert, um die Verbraucher vor exorbitanten Handy-Rechnungen zu schützen. Ab dem 30. April werden die Roaminggebühren ein letztes Mal gesenkt, um sie dann ab 15. Juni 2017 komplett abzuschaffen.
Die absolute Höchstgrenze der jeweiligen Dienste darf dabei 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent pro MB für Datendienste nicht übersteigen. Diese Obergrenzen bestehen bereits seit 1. Juli 2015.

Ab dem 30. April gelten folgende Obergrenzen (Nettoangaben ohne Mehrwertsteuer):
Abgehende Anrufe (pro Minute) -> Heimtarif + 0,05 €
Angenommene Anrufe (pro Minute) -> maximal 0,0114 €
Ausgehende SMS -> Heimtarif + 0,02 €
Datendienste pro MB -> Heimtarif + 0,05 €

Allerdings bleibt anzumerken, dass das Aus der bei den Verbrauchern so verhassen Roaminggebühren deutlich später kommt als erhofft. In jedem Fall muss spezifiziert werden, worum es geht, und welcher der Anwendungsbereich dieser Änderung ist.
Roaming bedeutet, dass der Verbraucher das Netz eines fremden Mobilfunkanbieters benutzt. Diese Obergrenzen betreffen nur das Roaming innerhalb der EU, also das Benutzen eines fremden Mobilfunknetzes im EU-Ausland. Deswegen sollten sich die Verbraucher bewusst sein, dass wenn z. B. in Italien von einem italienischen Handy ein ausländisches Handy angerufen wird, diese Tarife nicht Anwendung finden und die Anbieter sich nicht an diese Obergrenzen halten müssen. Da das heimische Mobilfunknetz benutzt wird, liegt kein Roaming vor - daher könnten die Telefonanbieter höhere Tarife für Anrufe in fremde Mobilfunknetze verlangen.

Einige Tipps:
- Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, z. B. in Ägytpen, in der Türkei oder Tunesien, kann telefonieren und mobiles surfen mit der eigenen SIM-Karte sehr teuer werden. Es empfiehlt sich, sich beim eigenen Telefonanbieter nach etwaigen Angeboten zu erkundigen, oder sich schon vorab zu informieren, wieviel es kosten würde, eine aufladbare SIM-Karte im Urlaubsland zu kaufen und zu nutzen. Als Alternative kann das eventuell vom Hotel angebotene WLAN-Netz dienen.
- Auch bei Paketen, die ein bestimmtes Volumen an Minuten, SMS und MB zu einem Tagestarif vorsehen und sich oft automatisch aktivieren, wenn der Verbraucher sein Handy im Ausland benutzt, sollten die Verbraucher genauer hinsehen: Für Vieltelefonierer könnten diese zwar vorteilhaft sein, wer sein Handy im Ausland aber nur wenig benutzt, sollte diese Pakete deaktivieren, da sie zu höheren Kosten führen könnten.
- Vorsicht sollte auch bei Kreuzfahrten geboten sein, da hohe Kosten entstehen können: Die Gesprächsminute kann über spezielle Schiffsnetzbetreiber, welche ihren Dienst über Satellit anbieten, bis zu 10 Euro kosten.
Sollte einer dieser drei Fälle auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Fahrt in das Ausland zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.

Bozen, 26.04.2016
Presse-Information

 

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