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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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13.07.2015

Autovermietung: EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden verbessern Durchsetzung von Verbraucherrechten

 
Fünf große Mietwagenfirmen haben heute in Reaktion auf eine gemeinsame Aktion der Europäischen Kommission und der nationalen Durchsetzungsbehörden vereinbart, ihre Praktiken gegenüber Verbrauchern grundlegend zu überprüfen. Konkret zugesagt wurden größere Klarheit in Bezug auf Versicherungsschutz und Betankung, eine fairere Schadensabwicklung und mehr Preistransparenz.
In den letzten beiden Jahren verzeichnete das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) eine starke Zunahme der Beschwerden im Zusammenhang mit Autovermietungen. Das wissen auch die Beraterinnen im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen, die Dutzende solcher Fälle bearbeiten: von italienischen Verbrauchern, die im EU-Ausland ein Auto gemietet haben und gleichermaßen von EU-Bürgern, die ein Problem mit einer italienischen Mietwagenfirma haben.

Věra Jourová, für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständiges Kommissionsmitglied, begrüßte die heutige Vereinbarung: „Heutzutage ist es ganz einfach, einen Wagen online zu buchen und ihn in einem anderen EU-Land anzumieten, aber allzu häufig entstehen Verbrauchern unvorhergesehene Zusatzkosten. Fünf große Mietwagenunternehmen haben sich jetzt verpflichtet, ihre Informationspolitik zu verbessern und für eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung ihrer Vertragsbedingungen zu sorgen.“

Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre derzeitige Vermietungspraxis besser an das Verbraucherrecht anzupassen, das in den EU-Vorschriften über Verbraucherrechte, unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Klauseln verankert ist. Zu den wichtigsten zugesagten Verbesserungen zählen:

- Mehr Transparenz bei Online-Buchungen, genauere Information über Pflichtgebühren und Zusatzoptionen, klarere Angaben zu wesentlichen Mietkonditionen und Anforderungen einschließlich Kautionen, die über die Zahlungskarte des Verbrauchers abgebucht werden.
- Bessere Informationen in der Buchungsphase über Verzichtoptionen und Versicherungsprodukte einschließlich Preise, Ausschlussklauseln und etwaige Zusatzgebühren.
- Bessere und transparentere Konditionen im Hinblick auf die Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs.
- Transparentere und fairere Verfahren zur Begutachtung etwaiger Schäden.
- Verbesserte Praxis bei der Einforderung von Zusatzzahlungen vom Kunden: Verbraucher sollen angemessene Möglichkeiten erhalten, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen, bevor sie abgebucht werden.

Die Vorschläge werden von den Unternehmen schrittweise umgesetzt, was größtenteils bis Ende 2015 geschehen dürfte. Nach Angaben der Verbraucherbehörden blieben aber trotzdem einige Fragen offen und müssen weiter im Auge behalten werden. Dazu zählen:

- die Haftung von Verbrauchern für von Dritten verursachte Schäden;
- Praktiken von Vermittlern und Zwischenhändlern;
- angebotene Sprachfassungen der Vertragsbedingungen bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat;
- Versicherungsschutz in Paketverträgen.

Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema Autorverleih finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.



Presseinformation
Bozen/Brüssel, 13. Juli 2015

 

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