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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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20.11.2014

Flugtickets und Transparenz: Wichtig zu wissen, wofür man zahlt... auch und besonders wenn man das Ticket nicht benutzen wird

 
Die Aufschlüsselung von Flugpreisen bleibt für Otto-Normalverbraucher wohl ein Geheimnis. Was, wenn also der gebuchte Flug nicht in Anspruch genommen wird und man gern erfahren würde, ob man Anrecht auf eine, wenn auch lediglich teilweise, Rückerstattung hat?
„Lesen Sie mir mal vor, was auf dem Ticket steht“, dieser Satz, der im Laufe eines Beratungsgespräches im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen des öfteren fällt, bringt so manch einen ins Stocken. Und tatsächlich: es gibt sehr viel Leichteres als die Aufschlüsselung des Kürzel-Dschungels, in den man gerät, wenn man ein Flugticket genauer ansieht. YQ, MJ, YR, HB: all diese Buchstabenpaare stehen tatsächlich für Gebühren und Steuern, die bei einem Flug zu zahlen sind und die zusätzlich zum reinen Ticketpreis anfallen.

Die EU-Verordnung Nr. 1008/2008 sieht vor, dass der beworbene Ticketpreis den gesamten Betrag für Transport und alle weiteren Gebühren, Steuern und Zusatzgebühren enthalten soll, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung unvermeidbar und vorhersehbar sind. Soviel also zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Sachen Transparenz bei Flugticketpreisen. Die Aufschlüsselung des Ticketpreises ist hingegen hilfreich, wenn man einen Flug unvorhersehbar absagen müssen, und zumindest das Anrecht auf Rückerstattung von Gebühren und Steuern geltend machen möchten. Nützliches hierzu findet man auch auf der Homepage der italienischen Zivilluftfahrtsbehörde ENAC (Ente Nazionale per l'Aviazione Civile) unter https://www.enac.gov.it/I_Diritti_dei_Passeggeri/Trasparenza_delle_tariffe/index.html.

Ob bei Nicht-Inanspruchnahme der gesamte Preis oder eben lediglich einige Gebühren rückerstattet werden, hängt von der Art des Tickets ab. Der für das Ticket bezahlte Preis lässt sehrwohl Rückschlüsse auf die damit verbundenen Änderungsmöglichkeiten zu: low-cost, also kostengünstige Flugtickets sind in ihren Bedingungen in Bezug auf Rückerstattung bei Stornierung und andere Änderungswünsche meist sehr restriktiv, währenddessen hochpreisige Tickets meist eine beinahe vollständige Rückerstattung und auch Umbuchung zulassen. So zumindest liest man in den Bedingungen zu den entsprechenden Ticketklassen.

Aus verbraucherrechtlicher Sicht aber genauso interessant ist die Tatsache, dass sich häufig irgendwo zwischen Artikel 1 und Artikel 20 der Allgemeinen Transportbedingungen der Fluggesellschaft die Information findet, dass auf ausdrückliche Anfrage und unter Hinterlegung der Unterlagen in gewissen, schwerwiegenden Fällen, wie Tod oder schwere Krankheit des Passagiers selbst oder eines nahen Verwandten, eine Rückerstattung des gesamten Ticketpreises auch bei low-cost-Flügen genehmigt wird. Gut zu wissen, nur scheint dies ein wohl gehütetes Geheimnis der Beförderer zu sein, mit dem alles andere als geworben wird. Jene Verbraucher, die nicht durch Recherche dahinterkommen, werden sich wohl mit dem Ersatz der reinen Gebühren zufriedenstellen müssen.

“Sogar wir Beraterinnen haben so unsere Not damit”, weiß Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin im EVZ zu berichten, “leider sind diese Informationen nicht immer leicht zu finden und es braucht schon gewisse Überredungskünste den Verbraucher davon zu überzeugen, dass es nicht letztlich aus diesem Grunde sehr wohl Sinn macht, die Allgemeinen Bedingungen aufmerksam zu lesen. Deshalb unsere Aufforderung an alle Flugreisenden: Überfliegen Sie die Allgemeinen Bedingungen nicht lediglich achtlos, damit Sie im Fall der Fälle auch tatsächlich nicht mit allzu großem finanziellem Verlust am Boden zurückbleiben!”, erklärt die Beraterin.

Für weitere Informationen oder Beratung können Verbraucher sich gerne unter 0471-980939 oder info@euroconsumatori.org an das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen wenden.
 

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