Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

06.06.2017

3,5 Millionen Europäer Opfer von Abofallen

 
Schätzungsweise 3,5 Millionen europäische Verbraucher wurden in den vergangenen drei Jahren Opfer von Abofallen im Internet. Dies ergab eine Studie im Auftrag des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Schweden. 19 Prozent der betroffenen Personen haben die geforderte Summe bezahlt, obwohl sie sich nicht daran erinnern konnten, etwas bestellt zu haben, sei es aus Angst oder Unkenntnis ihrer Rechte.
In den vergangenen drei Jahren haben schätzungsweise 3,5 Millionen Verbraucher in Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden, Belgien und Österreich ein Online-Angebot oder ein Angebot in den sozialen Medien akzeptiert, welches in eine Abofalle führte. Dies ergab eine Studie im Auftrag des EVZ Schweden sowie der schwedischen Verbraucheragentur; die gesamten Ergebnisse der Studie finden Sie in englischer Sprache auf der Webseite unserer Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Schweden.

Diese Abofallen bieten günstige Produkte an, die in weiterer Folge für denjenigen, der sie akzeptiert, zu teuren Abonnements führen. Die Bezahlung erfolgt mit einer Kredit- oder Debitkarte oder auf Rechnung.

Wie ist die Situation in Italien?

Mit dem Inkrafttreten der Verbraucherrechte-Richtlinie am 13. Juni 2014 hat sich die Zahl der Verbraucher, die sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen im Zusammenhang mit Abofallen im Internet melden, drastisch reduziert. Während sich bis zu diesem Zeitpunkt täglich mehrere, vor allem deutschsprachige Verbraucher ratsuchend an das EVZ wandten, da sie eine Zahlungsaufforderung von angeblich kostenlosen Webseiten mit Angeboten für Routenplaner, Rezepte, Liedtexte, Computer-Software usw. bekamen, sind es jetzt in etwa ein Dutzend Verbraucher im Monat. Der Grund für den Rückgang an Anfragen und Beschwerden ist hauptsächlich der sog. Button-Lösung zu verdanken. Diese sieht vor, dass auf der Schaltfläche, auf die man für die Bestellung klickt, ein klarer Hinweis zur Zahlungspflicht ("zahlungspflichtig bestellen" oder "jetzt kaufen") stehen muss. Angaben wie beispielsweise „Anmeldung“ oder „bestellen“ reichen nicht aus. In diesem Fall ist der Verbraucher nicht zur Zahlung verpflichtet.

Wie können Sie Abofallen aus dem Weg gehen?
  • Gehen Sie mit Ihren persönlichen Daten vorsichtig um und füllen Sie nicht sorglos Onlineformulare aus.
  • Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durch: Diese könnten Hinweise auf ein kostenpflichtiges Abonnement enthalten.
  • Recherchieren Sie online über das Unternehmen bevor Sie eine Bestellung/Anmeldung machen.
  • Dokumentieren Sie den Bestellvorgang anhand von Screenshots.
  • Beanstanden Sie die Rechnung schriftlich, wenn Sie bei der Bestellung nicht klar auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurden. Sie sind in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet!
  • Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken!


Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org

Presse-Information
Bozen, 06.06.2017

 

  zurück