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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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24.01.2017

Italienische Wettbewerbsbehörde erlässt nach Meldung von VZS und EVZ Maßnahmen gegen die Vermarktung der Kryptowährung „OneCoin“ in Italien

 
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat am 21.12.2016 im Zuge eines Untersuchungsverfahrens eine vorbeugende Verfügung erlassen, welche jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung OneCoin in Italien untersagt
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat am 21.12.2016 im Zuge eines Untersuchungsverfahrens eine vorbeugende Verfügung erlassen, welche jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung OneCoin in Italien untersagt. Die Währung wird über die Seiten onecoinsuedtirol.it und onecoinitaliaofficial.it vertrieben; die dritte Website, onecoinitalia.com, ging nach der Einleitung des Untersuchungsverfahrens offline.

Laut italienischer Antitrust-Behörde ist die Darstellung der Vorteile, die ohnehin schon sehr fraglich seien, darauf ausgelegt, eine hohe Anzahl von VerbraucherInnen anzulocken, die dann möglichst viel Geld in das System investieren sollen – solcherhand ergäbe sich ein in Italien per Gesetz verbotenes Pyramidensystem.

Die Verantwortlichen konnten der italienischen Antitrust-Behörde keine zufriedenstellenden Erklärungen geben, weder in Bezug auf die Funktionsweise des Systems, noch in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit der versprochenen Ergebnisse.

Daher hat die italienische Antitrust-Behörde im Vorbeugungswege die Vermarktung und Verbreitung von OneCoin in Italien gestoppt.

Betroffene VerbraucherInnen können sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Bozen (t. 0471-980939, info@euroconsumatori.org) informieren.

Originale Verfügung der italienischen Wettbewerbsbehörde (in italienischer Sprache)

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.


Presse-Information
Bozen, 24.01.2017

 

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