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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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28.05.2013

Urlaubsbuchung im Netz

 
Der virtuelle Einkaufsplatz im Netz bietet urlaubsreifen Verbrauchern unzählige Möglichkeiten: Ein paar Mausklicks und die Eingabe einiger Daten genügen und der Urlaub ist schnell und einfach von zu Hause aus gebucht. Alle Jahre wieder bekommt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) jedoch Anfragen von Verbrauchern, die "fälschlicherweise", "versehentlich" oder "ohne es zu wollen" gebucht haben und die Erfahrung machen müssen, dass ein "falscher" Mausklick sehr teuer werden kann.
Bei anderen Fernabsatzverträgen kann der Verbraucher innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten, bei Reisen und Hotelbuchungen ist dies normalerweise nicht so. Bei Pauschalreisen ist in der Praxis meist eine Stornogebühr zu bezahlen, die durch einen Prozentsatz ausgedrückt wird, welcher steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt. Bei der Stornierung eines Flugs hat der Konsument nur Anspruch auf die Rückerstattung eines kleinen Teils des Ticketpreises und zwar jener Beträge, die nicht direkt die Spesen der Fluglinie abdecken (wie beispielsweise der Ministerialtarif für die Sicherheitskontrollen des aufgegebenen Gepäcks). Den größten Teil des Ticketpreises verliert der Verbraucher jedoch. Bei Hotelbuchungen sehen die Vertragsbedingungen im besten Fall die Möglichkeit vor, dass man bis zu einer gewissen Zeit vor Anreise kostenlos stornieren kann. Oft ist hingegen ein Angeld vorgesehen, welches man bei einem Rücktritt verliert. Es ist aber auch möglich, dass keine vertragliche Stornomöglichkeit vorgesehen ist, was bedeutet, dass der gesamte Aufenthalt bezahlt werden muss.

Dass man selbst dann nicht kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten kann, wenn man sich kurz davor ein Bein bricht und die Reise nicht antreten kann, konnte eine Verbraucherin kaum glauben. In ihrem Fall wäre eine Reiseversicherung, die man eventuell auch im Internet abschließen kann, eingesprungen und hätte die Stornogebühr übernommen. Auch beim Angeben der Daten kann einiges schief laufen. Ein Verbraucher berichtete uns, dass er beim Buchen auf der Homepage eines Hotels das falsche Datum angegeben hatte. Das Hotel zeigte sich kulant und stornierte die Buchung kostenlos. Eine andere Verbraucherin hatte beim Buchen ihres Fluges ihren Nachnamen in das für den Vornamen vorgesehene Feld geschrieben und umgekehrt. Als sie den Fehler einige Wochen später beim Online Check-In bemerkte, kontaktierte sie das Buchungsportal. Dieses erklärte, dass eine reine Korrektur der Daten nicht möglich sei und dass sie ein neues Ticket zum weit höheren als dem ursprünglichen Preis kaufen müsste. Eine andere Verbraucherin hatte statt ihres Mädchennamens den "verheirateten" Namen angegeben. Auch dies brachte ihr Schwierigkeiten ein. Eine Verbraucherin aus Deutschland hat schließlich die für die Einreise in die USA erforderliche ESTA-Genehmigung nicht direkt auf der Seite des US-Heimatschutzministeriums um 14 Dollar beantragt, sondern ist irrtümlicherweise und in der Eile auf einer Seite einer italienischen Agentur gelandet, die für die Beantragung eine zusätzliche Gebühr von weiteren 30 Euro verlangte.

Das Fazit: Seinen Urlaub bequem von zu Hause aus buchen, kann auch seine Tücken haben. Die Auswahl ist groß, es gilt aber nicht nur die Preise und Leistungen der unzähligen Angebote zu vergleichen und Jagd nach dem billigsten Schnäppchen zu machen. Wichtig ist in erster Linie, dass sich Konsumenten beim Buchen im Internet die Zeit nehmen, sich auch die Vertragsbedingungen und die Beschreibungen auf den jeweiligen Seiten genau durchzulesen und dann beim Eingeben der Daten konzentriert vorgehen und jeden Schritt am Besten durch einen Screenshot dokumentieren.

Weitere Informationen zum Thema Urlaub und Flüge finden Sie in der Broschüre des EVZ Bozen "Ratgeber Reisen", die gratis zum Download zur Verfügung steht. Auch in Papierform erhältlich ist hingegen die Broschüre zu den Pauschalreisen.


Bozen, 28.05.2013
Presse-Information

 

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