Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

21.11.2017

Black Friday und Cyber Monday: Die Tipps des EVZ Italien zum Startschuss für die Weihnachtseinkäufe

 
Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Passend dazu läuten viele Online-Händler das Weihnachtsgeschäft mit den aus den USA importierten Aktionstagen des Black Friday und des Cyber Monday ein.
Damit das Weihnachtsfest nicht zu einem Reinfall wird, erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen Informationen und Tipps rund um den Internetkauf.

Vor dem Kauf sollten Sie sich zunächst die Internetseite genau anschauen: Sind die Kontaktdaten des Unternehmens (Impressum) vorhanden? Kennen Sie seinen Sitz? Verfügt der Verkäufer über eine Email-Adresse und eine Telefonnummer oder ist er nur über ein Kontaktformular erreichbar? Ist eine Mehrwertsteuernummer angegeben? Verfügt die Internetseite über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Enthalten die AGB Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur Gewährleistung? Sollten Sie nur eine dieser Fragen mit NEIN beantworten, so sollten Sie vom Kauf besser Abstand nehmen.

Vergleichen Sie den Preis Ihres Wunschobjektes mit den Preisen bei anderen Online-Shops. Ist der Preis wesentlich günstiger als auf anderen Internetseiten, dann sollten Sie sich den Kauf gut überlegen. Möglicherweise bekommen Sie gar keine oder eine gefälschte Ware, denn kein Unternehmer hat etwas zu verschenken!

Zunächst ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskieren Sie, an Heilig Abend ohne Geschenk dazustehen. Gerade in der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Waren online bestellt und ausgeliefert, da kann es schon passieren, dass ein Händler den versprochenen Liefertermin aufgrund des fehlenden Lagerbestands oder aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung nicht einhalten kann.

Was die Bezahlung anbelangt, so sollten Sie, soweit möglich, nicht per Vorauskasse bezahlen. Da viele Händler aber nur eine Bezahlung im Voraus akzeptieren, sollten Sie eine möglichst sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte haben Sie die Möglichkeit, beim Kreditkartenunternehmen das sog. Chargeback, also die Rückerstattung des Geldes durch das Kreditkartenunternehmen, zu beantragen, falls Ihnen die Ware nicht geliefert wird. Detaillierte Informationen zum Chargeback finden Sie hier. Bei der Bezahlung mit Paypal bietet dieses im Betrugsfall für Käufer und Verkäufer Schutzmechanismen an. Voraussetzung dafür ist aber, dass man den gesamten Kauf und auch den Zahlungs- und Versandvorgang genau dokumentiert hat.

Nach dem Erhalt der Ware sollten Sie diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, so reklamieren Sie unverzüglich schriftlich beim Verkäufer. Detaillierte Informationen zur Gewährleistung finden Sie in unserer Broschüre zur Gewährleistung.

Beachten Sie, dass auch bei Weihnachtseinkäufen die normale Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wird Ihnen das Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax). Am besten verwenden Sie das Musterformular, das der Händler Ihnen auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müssen Sie die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss Ihnen das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer! So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde. Häufig fallen darunter auch Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wie z. B. Unterwäsche.


Nun noch einige Tipps für einen möglichst sicheren Online-Weihnachtseinkauf:
  • Informieren Sie sich über den Verkäufer bevor Sie bestellen (geben Sie z. B. den Namen der Webseite in eine Suchmaschine ein).
  • Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Händler haben in der Regel nichts zu verschenken!
  • Die Internetseite müsste zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur gesetzlichen Garantie enthalten.
  • Bei der Zahlung sollten Sie, falls möglich, eine Zahlung per Vorauskasse vermeiden; ansonsten empfehlen wir eine sichere Zahlungsmethode wie die Kreditkarte oder Paypal.
  • Lesen Sie sich die Produktbeschreibung genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall beim Händler nach.
  • Speichern Sie sämtliche Dokumente vom Kauf ab und bewahren Sie diese auf; machen Sie gegebenenfalls Screenshots von den einzelnen Schritten des Bestellvorgangs.
  • Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollten Sie die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme verweigern. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
  • Überprüfen Sie sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamieren Sie unverzüglich schriftlich.


Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org. Wir informieren Sie auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen ODR-Plattform.


Bozen, 21.11.2017
Presse-Information

 

  zurück