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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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02.09.2015

Der Traum vom Billigfliegen: von Buchungsportalen und ihren Tücken

 
Die Hauptsaison für Urlaube läuft nun auf Hochtouren. Viele nehmen bei Flugbuchungen den allbekannten und vermeintlich leichten Weg über online-Buchungsportale. Doch findet man auf diesen Internetseiten tatsächlich immer das günstigste Angebot? Erweist sich diese Buchungsmethode tatsächlich als die unkomplizierteste und wie steht es um Bearbeitungsgebühren und die Handhabe bei Reklamationen? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen kann diese Fragen beantworten und hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Marco hat endlich die Matura hinter sich und ist froh, dass er den ganzen Stress nun erst einmal beiseite legen kann und freut sich schon richtig auf seinen wohlverdienten Urlaub. Natürlich hat er sich eine Kleinigkeit zusammengespart, aber will trotzdem, wie die meisten, so billig wie möglich ans Meer kommen. Der Traum, in die spanische Großstadt Barcelona zu reisen, ist nun in greifbare Nähe gerückt. Er entscheidet sich, über eine deutsche Buchungsplattform einen Flug von München nach Barcelona zu buchen.

Doch schon bevor er seine persönlichen Daten für das Flugticket eingeben muss, wird er vom Buchungsportal mit aufdringlichen Warnhinweisen dazu aufgefordert, unbedingt auch eine Reiseversicherung abzuschließen. Nachdem Marco dann nach mehrmaligen Aufforderungen endlich auch ohne Versicherungsabschluss den Buchungsvorgang fortsetzen kann, sieht er sich auf der Seite nochmals genau um und bemerkt ein weiteres Detail, das ihm spanisch vorkommt: Je nachdem, welche Zahlungsart er wählt, muss er unterschiedlich hohe Gebühren bezahlen, die zwischen 5 bis 20 € betragen können.

Verunsichert über weitere versteckte Klauseln kontaktiert Marco das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen um sich Klarheit zu verschaffen. Die Beraterin des EVZ fragt Marco sofort, ob er den Buchungsvorgang wohl rechtzeitig abgebrochen hat, da nicht selten, besonders bei Abbrüchen während oder rund um den Zahlungsvorgang, der kostenpflichtige Vertrag dennoch zustande gekommen ist und dementsprechende Zahlungsaufforderungen in die Mailbox flattern. In Bezug auf den unerwünschten Abschluss von Zusatzleistungen, verweist sie auf die Homepage des EVZ und eine Presseinformation hierzu. Nachdem dieser Punkt geklärt ist, informiert sie ihn darüber, dass sich besonders bei Flugstreichungen, Verspätungen oder anderen Reklamationen in Bezug auf die gebuchte Dienstleistung Situationen ergeben, bei denen das Buchungsportal hohe Gebühren zur Bearbeitung der Reklamation in Rechnung stellt, und somit etwa bei einer Flugannullierung nicht einmal die vollständige Ticketpreisrückerstattung, wie in der Verordnung zu den Fluggastrechten vorgesehen, gewährleistet ist.

„Auch die Versuche sich mit Buchungsportalen in Verbindung zu setzen gestalten sich häufig nicht ganz leicht“, fährt die Beraterin fort. „Hier läuft der Weg meist über ein Login und den persönlichen Account“, weiß sie zu berichten. Abschließend fordert die Expertin des EVZ Marco auf, einmal nachzusehen, ob die Flugbuchung über das Portal wirklich um so viel günstiger ist als direkt über die Homepage der Fluglinie. Und tatsächlich erweist sich im konkreten Fall sogar ein Preisunterschied, wenn auch nur gering, zugunsten der Direktbuchung über die Homepage der Fluggesellschaft.

Marco nimmt sich diese Tipps zu Herzen: Es muss nicht immer das Buchungsportal sein: ein Vergleich – auch über Buchungsportale - lohnt sich aber allemal! Mit einem guten Gefühl und den Tipps des EVZ steht Marcos Traumurlaub nun nichts mehr im Wege und er freut sich schon, an Spaniens Stränden zu relaxen...

Das Europäische Verbraucherzentrum wünscht guten Flug!

Auf unserer Homepage finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Reisen und Internet. Auch telefonisch sind wir unter 0471 890939 für Sie erreichbar.


Presse-Information
Bozen, 2.9.2015

 

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