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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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20.07.2017

Reiseversicherungen

 
Soll man eine abschließen oder nicht? Das EVZ gibt Tipps, um abwägen zu können, ob sich der Abschluss einer Reiseversicherung lohnt.
Zunächst kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese kann vorteilhaftsein, da die Stornogebühren, welche im Falle eines Rückritts vom Verbraucher berechnet werden, unter Umständen auch sehr hoch sein können – vor allem bei Rücktritt kurz vor Reiseantritt. Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornokosten bei Tod, Unfall oder Krankheit des/der Versicherten oder eines/einer Angehörigen bzw. einer im Vertrag angeführten Person. Weitere Fälle können berufliche Gründe oder Sachschäden an der Wohnung sein.
Nicht versichert ist in der Regel der Rücktritt von der Reise, wenn ein chronisches Leiden die Ursache ist oder wenn der Anlass zum Rücktritt Krankheiten sind, die in den letzten sechs Monaten vor der Buchung der Reise bereits behandelt wurden, bzw. Krankheiten, die durch Tabletten oder Alkohol verursacht wurden. Nicht gedeckt sind auch Absagen verursacht durch Krieg, Naturkatastrophen und Terroranschläge.

Man kann auch eine Gepäckversicherung abschließen. Im Falle von Kofferverspätung oder -verlust sind die Rückerstattungen vonseiten der Fluggesellschaft oft weit davon entfernt, den gesamten Schaden zu decken. Technische Geräte und Schmuck sind oft nur bis zur Hälfte versichert und müssen falls möglich im Safe aufbewahrt werden. Im Auto ist Ihr Gepäck im Wesentlichen nur während des Tages und nur dann versichert, wenn es im gesondert absperrbaren Kofferraum (von außen nicht sichtbar) verwahrt ist. Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Sparbücher, Fahrkarten, Dokumente, Waffen und Kfz-Zubehör. Der Schaden muss auf jeden Fall sofort dem Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen gemeldet werden.

Fast alle Reisebüros bieten auch eine Reisekrankenversicherung an, mit der Sie im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit während der Reise, vor allem im Ausland, abgesichert sind. Gerade bei Reisen außerhalb der EU oder in Ländern ohne bilaterales Abkommen für medizinische Behandlungen mit Italien, ist es wichtig, vorzusorgen. Infolge einer Krankheit oder eines Unfalles werden z. B. die Kosten für medizinische Versorgung, Krankenhaustransport, chirurgische Eingriffe, Verlängerung des Aufenthaltes (wenn nötig), vorverlegter bzw. Rücktransport des Versicherten, den Hin- und Rücktransport eines Familienmitgliedes von der Versicherung übernommen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind chronische und psychische Leiden, Krankheiten die durch Tabletten oder Alkohol verursacht werden, jede als gefährlich eingestufte Sportart und Naturkatastrophen. Auf der Internetseite des Außenministeriums und des Ministeriums für Gesundheit finden Sie in italienischer Sprache nützliche Informationen zu Krankheiten und zu den erforderlichen Impfungen bei Reisen in die einzelnen Länder.

Wer öfters im Jahr für einige Wochen verreist, sollte eine Jahresreiseversicherung abschließen; das ist mitunter günstiger, als sich jedes einzelne Mal versichern zu lassen. Ein italienischer Verbraucher kann auch eine ausländische Reiseversicherung abschließen (welche unter Umständen sogar noch vorteilhafter sein kann). Unter folgendem Link können Sie unsere kostenlose Broschüre mit nützlichen praktischen Tipps herunterladen; zudem finden Sie auch unseren Reiseversicherungsvergleich, der zeigt, dass es sich auf jeden Fall lohnt, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Wenn man dann ein passendes Angebot gefunden hat, kann man den Anbieter kontaktieren, um eventuelle Unklarheiten zu klären und zusätzliche Informationen einzuholen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie das EVZ Italien – Büro Bozen mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org oder telefonisch unter 0471 980939 kontaktieren.


Presse-Information
Bozen, 20.07.2017

 

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