Europäisches Verbraucherzentrum EVZ
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2007

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


REISEN

Flüge von Club Air und Air Madrid eingestellt – was können die betroffenen VerbraucherInnen unternehmen?

Wenige Tage vor den Weihnachtsferien wurden die Flüge von zwei „low cost“-Fluggesellschaften, Club Air und Air Madrid, eingestellt. Die Annullierung dieser Flüge hat den KonsumentInnen, die ein Ticket gekauft hatten, um in den Urlaub zu fliegen oder um die Festtage zu Hause zu verbringen, große Unannehmlichkeiten bereitet, da sie gezwungen waren, ein Ticket einer anderen Fluggesellschaft zu kaufen oder gar auf ihre Reise zu verzichten.
Wir möchten alle Betroffenen daran erinnern, dass es notwendig ist, der Fluggesellschaft ein Einschreiben mit Rückantwort zu senden, und darin den gezahlten Preis sowie die entstandenen Zusatzkosten (z.B. die Preisdifferenz auf das neue Ticket) zurückfordern, um sich den Preis für das nicht genützte Ticket und die entstandenen Zusatzkosten ersetzen zu lassen. Eine Vorlage für ein solches Schreiben finden Sie auf unserer Homepage.



PARTNERVERMITTLUNGSVERTRÄGE

10 Tipps um auf Nummer sicher zu gehen

Das EVZ gibt einige Tipps, welche die Suche nach dem Traumpartner per Partnerinstitut erleichtern sollen:

1)  Kontaktieren Sie mehrere Agenturen; dadurch können Sie deren Seriosität vergleichen;
2)  Haben Sie Geduld: es gibt keine Schnäppchen - und bedenken Sie stets, dass es immerhin um Ihre Traumfrau bzw. Ihren Traummann geht!
3)  Lassen Sie sich vor der Unterschrift eine Kopie des Vertrages aushändigen, nehmen Sie diese mit nach Hause und lesen Sie sie vor Vertragsunterschrift genau durch. Das EVZ ist gerne bereit, den Vertrag mit Ihnen durchzusehen.
4)  Ihr Partnerprofil (sozusagen die „Wunschliste“ der Eigenschaften des gesuchten Partners) sollte möglichst objektiv sein: beschränken Sie sich auf Angaben wie z.B. Alter, Beruf, Herkunft.
5)  Das Partnerprofil (oder die Annonce, auf welche Sie geantwortet haben) soll integrierender Bestandteil des Vertrages sein. Falls die Agentur ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, können Sie dies an Hand Ihres Profils bzw. der Annonce beweisen.
6)  Verlangen Sie eine Kopie aller Unterlagen (Vertrag, Partnerprofil, usw.).
7)  Wenn Sie (innerhalb der Frist von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift) vom Vertrag zurücktreten wollen, muss dies schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen.
8)  Lassen Sie sich die Partnervorschläge per Einschreiben mit Rückantwort schicken; falls die Vorschläge nicht Ihrem Profil entsprechen, melden Sie dies der Agentur sofort schriftlich.
9)  Überlegen Sie sich gut, ob Sie überhaupt genug Geld haben, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und meiden Sie Ratenzahlungen oder Finanzierungsverträge, da die Zinssätze meist viel zu hoch sind.
10)  Informieren Sie sich genau über Möglichkeiten und Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung (z.B. nach einem halben Jahr): eine einseitige Vertragsauflösung kann kostspielig werden, da die bereits erhaltenen Partnervorschläge auf jeden Fall bezahlt werden müssen.



ECC-Net

Study Visit

In der dritten Dezemberwoche stattete das EVZ Italien (vertreten durch je eine Kollegin der beiden Büros in Bozen und Rom) gemeinsam mit dem EVZ Dänemark dem spanischen Verbraucherzentrum in Madrid einen Besuch ab. Dabei kam insbesondere das Thema „Timesharing“ zur Sprache, mit welchem die drei Zentren in der Vergangenheit leider häufig konfrontiert waren und es mit Sicherheit auch in Zukunft sein werden. Unter dem Begriff „Timesharing“ versteht man das Recht, während der Vertragslaufzeit in einer festgelegten Zeit eine bestimmte Wohnung zu nutzen. Besonders interessant war dabei der Erfahrungsaustausch mit den spanischen und dänischen Kollegen.