DEZEMBER 2005
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 75Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum
REISEN I
Nützliche Informationen für Reisende
Bevor man eine Reise tut, ist es von Vorteil, sich zunächst gut über die Bedingungen im Urlaubsland zu informieren. Dabei kann die Homepage www.viaggiaresicuri.mae.aci.it des Außenministeriums in Zusammenarbeit mit dem italienischen Automobilclub (ACI) von Nutzen sein.Dieser online Dienst stellt dem Urlauber aktualisierte Meldungen betreffend das Klima, die Gesundheitssituation, die Sicherheit, die Währung und vor allem auch im Hinblick auf die Einreisebestimmungen zur Verfügung (Pass, Visum, Fahrzeugpapiere usw.).
Vielleicht können diese Informationen auch Sie vor unerfreulichen Überraschungen bewahren.
REISEN II
Einreisebestimmungen USA: weitere Neuerungen
Bisher konnten italienische Bürger, genauso wie die Staatsbürger von anderen 26 Ländern, das sogenannte Visa Waiver Program (VWP) in Anspruch nehmen. Durch die Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen jedoch können nur jene Touristen weiterhin das VWP nutzen, die- Einen maschinenlesbaren Pass besitzen, der innerhalb 25. Oktober 2005 ausgestellt worden ist;
- Einen maschinenlesbaren Pass besitzen, der nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt worden ist aber mit einem Digitalfoto versehen ist.
Italien ist es nicht gelungen, den amerikanischen Anforderungen nachzukommen. So kommt es, dass sich im Moment lediglich die Quästur von Rom mit dem nötigen technischen Gerät ausgerüstet hat und somit die Ausstellung der Pässe mit Digitalfoto garantieren kann. Andernfalls gilt Visumpflicht.
STUDY VISIT
"Verbraucherrechte sind Menschenrechte" - Grenzüberschreitender europäischer Erfahrungsaustausch in Bozen
Während der letzten zwei Wochen hatte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) die Möglichkeit, Kollegen aus drei anderen Europäischen Verbraucherzentren hier in Bozen begrüßen zu dürfen.Der Besuch der Direktorin des EVZ Litauen machte deutlich, dass Verbraucherrechte noch lange nicht zur Selbstverständlichkeit geworden sind; das Bewusstsein, solche Rechte zu haben, und diese auch durchzusetzen, muss erst gestärkt werden. Litauen:
Am 3. und 4. November waren zwei Kollegen aus Deutschland und Frankreich bei uns zu Gast. Besonders interessant gestaltete sich dieses Treffen vor allem deshalb, weil es durch den gemeinsamen Grenzstandort, auf der einen Seite Bozen, auf der anderen Seite Kehl nahe Strassburg, sehr viele Berührungspunkte und Gemeinsamkeiten gab.
Fall des Monats
Ein Konsument aus Cavalese hatte im April 2005 bei einer deutschen Online-Firma drei digitale Fotoapparate gekauft und per Vorkasse bezahlt.Bei Erhalt des Pakets stellte er fest, dass einer der drei Artikel fehlte. Er setzte sich also mit der deutschen Firma in Verbindung um dies zu melden und sich den dritten Fotoapparat ersetzen zu lassen. Aufgrund des Gewichtes des Pakets konnte die Firma einen eigenen Fehler sofort ausschließen und dem Konsumenten wurde also empfohlen das Transportunternehmen zu kontaktieren um eine Schadensregulierung wegen Diebstahl zu beantragen.
Obwohl der Konsument alle nötigen Schritte unternahm, weigerte sich die Firma dennoch ihrerseits die erforderlichen Papiere einzureichen und beantwortete die zahlreichen Reklamationsschreiben des Konsumenten einfach nicht mehr. Verzweifelt beschloss dieser sich an das EVZ zu wenden. Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Kontakten, gelang es uns einen positiven Ausgang des Falles zu erwirken: im November erhielt Herr Vanzo endlich sein Geld zurück. Er war so begeistert darüber, dass er den Fall auf seiner eigenen Homepage schilderte um uns seinen Dank auszudrücken.
