Europäisches Verbraucherzentrum EVZ
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MAI 2005

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum



LOTTERIEN

Das Unglück beim Spiel mit dem Glücksspiel im Ausland

Ob per E-Mail, Fax oder Post: ausländische Lotterien sind in unserem Lande so präsent wie noch nie.
Wer von Italien aus mitspielen will (z.B. NKL, SKL), sollte aber wissen, dass dem Mitspieler sowohl hohe Verwaltungsstrafen als auch strafrechtliche Sanktionen drohen.
Wem hingegen der Gewinn einer hohen Summe mitgeteilt wird (z.B. International Lottery, Bill Gates Lottery, spanische nationale Lotterie), ohne dass er je mitgespielt hat, sollte davon Abstand nehmen, denn fast sicher handelt es sich hierbei entweder um einen Scherz oder gar um einen Betrug.


EUROPÄISCHER VERBRAUCHERSCHUTZ

In fast allen Mitgliedstaaten ein EVZ

In Belgien, in Dänemark, in Deutschland, in Estland, in Finnland, in Frankreich, in Griechenland, in Irland, in Italien (das EVZ Bozen), in Lettland, in Litauen, in Luxemburg, in den Niederlanden, in Österreich, in Polen, in Portugal, in Schweden, in Spanien, in der Tschechischen Republik, im Vereinigten Königreich und auf Zypern steht jeweils ein Europäisches Verbraucherzentrum den Verbrauchern Europas bei grenz-überschreitenden Problemen bei. In Deutschland und in Spanien sind es sogar 3 Zentren. Dazu kommen noch das EVZ Norwegen und das EVZ Island aus dem EFTA-Raum.
Mehr Informationen zum Netzwerk sind auf der Homepage der Europäischen Kommission erhältlich.


VORTRÄGE DER VERBRAUCHERREFERENTINNEN

"Die wundersame Geldvermehrung!?!"

"Das 1x1 bei dubiosen Finanzdienstleistungen – wie die Spreu vom Weizen trennen!" Dank der freundlichen Unterstützung der Stiftung Südtiroler Sparkasse werden unsere Referentinnen zu obgenannten Thema an folgenden Abenden vortragen:


FALL DES MONATS

Der klassische Urlaubsalptraum: Du kommst in Dein Hotelzimmer zurück und der Hotelsafe ist leer geräumt.
Genau so erging es einem italienischen Urlauber während seines Aufenthaltes in Paris.
Die Hoteldirektion und die Versicherung jedoch weigerten sich zunächst eine Zahlung zu leisten, da die Höhe der gestohlenen Geldsumme vom Hotelgast nicht nachgewiesen werden konnte.
Die vom EVZ Bozen eingeschalteten französischen Kollegen hatten zwar kein Leichtes, doch der Verbraucher arbeitete in vorbildhafter Weise mit dem französischen und italienischen EVZ zusammen, schätzte die Lage richtig ein und willigte im richtigen Moment einem Kompromissvorschlag der Gegenseite zu.
Ein Beispiel, das einmal mehr zeigt: auch das Verhalten des Konsumenten trägt in vielen Fällen zum positiven Ausgang von Verbraucherbeschwerden bei.