Musterbriefe
Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Musterbriefen. Diese Briefe können Sie herunterladen, ausfüllen und anpassen und versenden.Bitte lesen Sie die Beschreibungen genau durch, um auch den richtigen Brief für Ihre Belange zu wählen (der Versand des falschen Vordrucks könnte unter Umständen mehr schaden als nutzen!). Falls Sie diesbezüglich Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Bei Flugannullierung
Dieser Musterbrief kann bei Flugannullierungen gemäß EU-Verordnung 261/2004/EG verwendet werden. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Unternehmen eine gültige Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedstaat ausgestelltwurde, hat.
Bei Nichtbeförderung ("Overbooking")
Der folgende Musterbrief kann bei Nichtbeförderung ("Overbooking") im Flugverkehr gemäß Verordnung 261/2004/EG verwendet werden.Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Luftfahrtunternehmen eine gültige Betriebsgenehmigung in einem Mitgliedsstaat hat.
Bei Verspätungen
Dieser Musterbrief für die Einforderung einer Entschädigung bei großer Verspätung von Flügen, wie durch die EU-Verordnung 889/02/EG sowie durch die Verordnung 261/04/EG geregelt, verwendet werden.Bei Gepäcksverlust, Gepäcksbeschädigung oder Verspätung bei dessen Beförderung
Der Schadensersatzanspruch bei Gepäcksverlust, -beschädigung oder -verspätung wird durch die EU-Verordnung 889/02/EG geregelt.Bei verspäteter Aushändigung des Reisegepäcks muss darauf geachtet werden, dass man nur jene Ausgaben vornimmt, die wirklich nötig sind.
Entschädigungen bei Zugverspätung
Der folgende Musterbrief kann bei Verspätungen im Zugverkehr verwendet werden.Der Schadensersatzanspruch bei einer Verspätung im Bahnverkehr wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.
Vorgesehen sind Mindestentschädigungen von 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr.
Stand 12-2011
