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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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29.09.2010

Gebrauchtwagen aus Deutschland - Schwarze Schafe unter den Händlern

 
Wer sich heute auf die Suche nach einem neuen oder gebrauchten Auto macht, beschränkt sich oft nicht nur auf die Angebote des lokalen Marktes. Das Internet macht es möglich: Besonders Gebrauchtwagenhändler aus Deutschland finden ihre Kunden in ganz Europa, auch in Südtirol und im restlichen Italien. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt jedoch vor Risiken und Problemen, die besonders häufig bei im Internet angebahnten Autoverkäufen auftreten.
Auf Webseiten wie www.mobile.de und www.autoscout24.de bieten zahlreiche deutsche Einzelhändler ihre Autos Verbrauchern aus ganz Europa an. Wenn der Verbraucher kein Deutsch spricht, finden die Verkaufsverhandlungen meist auf Englisch statt. Der eigentliche Vertrag wird hingegen auf Deutsch abgefasst. Aber Achtung: Nicht immer steht dort auch jenes drin, was vorher mündlich, telefonisch oder per E-mail vereinbart wurde. Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer den Verbrauchern Verträge vorsetzen, die die Gewährleistung ausschließen, was sich dann schmerzlich bemerkbar macht, wenn nach dem Kauf ein vorher nicht erkannter Schaden zum Vorschein kommt. Für nicht deutschsprachige Kunden sind solche Klauseln im Vertrag meist nicht erkennbar, aber auch wer zwar der Sprache mächtig ist, sich aber auf die vorab getroffenen Abmachungen verlässt und den Vertrag vor der Unterschrift nicht mehr durchliest, kann eine böse Überraschung erleben.

Grundsätzlich gilt: Nach deutschem Recht kann der Verkäufer dann die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen ausschließen, wenn er als private Person (also nicht als gewerblicher Autohändler) handelt, oder wenn der Käufer den Kauf als Gewerbetreibender ("für seine Firma") tätigt. In diesen Fällen benutzt der Autoverkäufer in den Verkaufsunterlagen folgende Begriffe: "Händlerkauf", "Händlergeschäft", "Käufer bestätigt Gewerbetreibender zu sein", "Kauf zwischen zwei Verbrauchern". Mit diesen Begriffen gehen dann meist Klauseln wie "Ohne Garantie", "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", "Ausschluss der Sachmängelhaftung" einher.

Händler versuchen zuweilen auch, ihre Gewährleistungspflicht zu umgehen, indem sie sich vom Verbraucher bestätigen lassen, dass das Auto frei von Mängeln ist oder - noch viel schlimmer - dass die bestehenden Mängel dem Käufer bekannt sind. Achtung auf Floskeln wie: "Verkauft wie gesehen", "Käufer bestätigt, dass er auf Mängel hingewiesen wurde und diese akzeptiert hat".

Dem EVZ Deutschland sind auch Fälle bekannt, bei welchen vorab in der Verhandlungsphase Abmachungen getroffen wurden, die aber später vom Verkäufer nicht nur nicht eingehalten wurden, sondern dessen Existenz komplett bestritten wurden. Im Vertrag befanden sich dann Klauseln wie "Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform." oder "Ich bestätige, dass mir der Verkäufer keine Zusicherungen gemacht hat."

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät:
Vergewissern Sie sich, dass Sie es mit einem seriösen Verkäufer zu tun haben: Wie präsentiert sich der Verkäufer auf seiner Webseite? Tätigt er den Verkauf auf dem Hinterhof oder in offiziellen Geschäftsräumen?

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag, wenn Sie nicht jeden Satz darin verstehen. Wer die Sprache des Vertrags nicht gut genug versteht, sollte unbedingt eine Vertrauensperson, die die Sprache beherrscht, um Hilfe bitten und den Vertrag gemeinsam genauestens durchgehen.

Bestehen Sie darauf, dass mündliche Abmachungen schriftlich festgehalten und vom Verkäufer unterzeichnet werden.



Bozen, 29.09.2010
Presse-Information

 

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