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25.05.2021

Italienische Aufsichtsbehörde AGCM verhängt Millionenstrafen gegen Volotea und Ryanair

 
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 4,2 Millionen Euro gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair verhängt.
Nachdem bereits eine Millionenstrafe gegen die britische Fluggesellschaft Easyjet verhängt wurde (das EVZ hat berichtet), wurden nun die Geschäftspraktiken von Volotea und Ryanair unter die Lupe genommen.

Die Aufsichtsbehörde AGCM wirft den Fluggesellschaften eine Reihe von unlauteren Geschäftspraktiken, vor allem im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rückerstattungen der annullierten Flüge, vor. Die Behörde beanstandet unter anderem, dass:

• die Fluggesellschaften falsche bzw. irreführende Informationen bezüglich der Erstattungsmodalitäten bei Flugannullierungen verbreitet haben: So wurden die Passagiere nicht korrekt über ihre Rechte gemäß EU-Fluggastrechteverordnung informiert, laut welcher die Passagiere zwischen der vollständigen Ticketerstattung und einer kostenlosen Umbuchung wählen können und nicht verpflichtet sind, einen Voucher zu akzeptieren. Die Aufsichtsbehörde hat dabei festgestellt, dass vonseiten der Fluggesellschaften Methoden und Verfahren eingesetzt wurden, um die VerbraucherInnen dazu zu drängen - und in einigen Fällen sogar zu zwingen - einen Gutschein anstelle der Rückerstattung zu wählen und/oder zu akzeptieren;

• Passagieren, welche ab November 2020 ihre Flugtickets aufgrund einer ausdrücklichen behördlichen Anordnung nicht in Anspruch nehmen konnten (z. B. bei Abflug aus einer sogenannten „Roten Zone“), wurde – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – keine Rückerstattung angeboten;

• die Einlösung der Voucher sowie die Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst unnötig erschwert und verzögert wurden;

• die Fluggesellschaften die Passagiere nicht darüber informiert haben, dass die Covid-19-Gutscheine gemäß den italienischen Notfallbestimmungen 12 Monate nach Ausstellung erstattet werden müssen.

Die Aufsichtsbehörde AGCM kommt zum Schluss, dass es sich dabei um unlautere Geschäftspraktiken gemäß Verbraucherkodex (Codice del Consumo) handelt.

Außerdem hat die Behörde festgestellt, dass die Fluggesellschaft Ryanair eine irreführende Werbekampagne ausgestrahlt hat, in welcher den VerbraucherInnen suggeriert wurde, dass sie Flüge ohne Zahlung einer Gebühr oder eines Zuschlags umbuchen könnten, wobei der Preis des Flugtickets, der im Falle einer Flugumbuchung galt, offenbar höher war als der, der normalerweise zur gleichen Zeit im Buchungssystem veröffentlicht wurde. Außerdem wurde eine wichtige Einschränkung nicht erwähnt, nämlich dass die Umbuchung bis zu sieben Tage vor dem Abflug erfolgen musste, da andernfalls die Flugänderungsgebühr weiterhin zu zahlen war.

Zusätzlich der Zahlung der Verwaltungsstrafe in Höhe von insgesamt 8,4 Millionen Euro müssen Ryanair, easyJet und Volotea geeignete Maßnahmen vorlegen, um den Auflagen der Behörde nachzukommen.

Weitere Informationen und die vollständigen Maßnahmen sind auf der Internetseite der AGCM verfügbar: https://www.agcm.it/media/comunicati-stampa/2021/5/PS11865-PS11830-PS11821- .
 

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