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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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28.07.2020

Unzufrieden aufgrund von Reisemängel? Warum sofortiges Reklamieren hilft

 
Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Welche Punkte muss man beim Reklamieren beachten?
„Auf keinen Fall sollte man seinen Ärger hinunterschlucken und erst nach dem Urlaub reklamieren“ empfiehlt Barbara Klotzner, Beraterin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). „Wer Mängel während des Urlaubs nicht bei der Hotelleitung oder - bei einer Pauschalreise - beim Reiseveranstalter meldet, hat im Nachhinein schlechte Karten.“ Insbesondere bei Pauschalreisen ist sofortiges (schriftliches) Reklamieren notwendig, ansonsten sind eine Preisminderung oder eine Entschädigung nicht möglich.

Sammeln Sie Beweise!

Um Ihre schriftliche Reklamation zu stützen und Ihre Chancen auf Entschädigung zu erhöhen, sind Videos und Fotos der jeweiligen Mängel sehr hilfreich (Voraussetzung). Wichtig dabei ist, dass man nicht nur die jeweilige Stelle (zum Beispiel einen Schmutzfleck) aufnimmt, sondern auch den gesamten Raum abfotografiert.

Informieren Sie das Hotel und/oder das Reiseunternehmen!

Vor allem bei kleineren Mängeln, wie das Fehlen von Utensilien oder einem stellenweise dreckigen Zimmer, ist das Mitteilen an die Rezeption nützlich, da diese oftmals schnell behoben werden können – grundsätzlich muss dem Dienstleister die Möglichkeit gewährt werden den Mangel sofort zu beheben.


Reklamieren nach der Reise

Es kann passieren, dass trotz Reklamation jegliches Entgegenkommen ausgeblieben ist. Sollte das der Fall sein, dann muss nach der Reise schriftlich reklamiert werden, um eine Entschädigung einzufordern. Kostenlose Musterbriefe dazu können auf der Website des EVZ Italien heruntergeladen werden (https://bit.ly/3fNqsIR).


Sie haben eine Frage oder Beschwerde zum Thema Urlaub und Reisen?

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos weiter.
Kontaktieren Sie uns unter 0471/980939 oder schreiben Sie eine Mail an info@euroconsumatori.org

Bozen, 28. Juli 2020

Presse-Information

 

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