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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe September 2008Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 58 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)ECC-NET Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?Muss man in Europa Gebühren oder Eintrittsgelder bezahlen, um am Strand die Sonne zu genießen? Und wie sieht es mit Haustieren an Europas Stränden aus? Darf sich auch der Familienhund Abkühlung in den Meeresfluten gönnen? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, Büro Bozen, hat bei den anderen im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusammengeschlossenen EVZ nachgefragt und dabei durchwegs interessante Erkenntnisse gewonnen. Die Ergebnisse sind nun Land für Land zusammengefasst für alle Verbraucher auf der Internetseite des EVZ nachlesbar.Das Fazit: Im Großen und Ganzen können Badewillige in ganz Europa darauf vertrauen, dass sie ungehindert und kostenlos zu den Stränden und ins Wasser gelangen können und nur für die Nutzung von Strandeinrichtungen und für das Ausleihen von Liegestühlen und Sonnenschirmen bezahlen müssen. Hundebesitzer müssen sich hingegen vorab genau informieren. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Ortschaft zu Ortschaft und von Strandabschnitt zu Strandabschnitt. IRREFÜHRENDE WERBUNG Klingeltöne im Internet - EU prüft Webseiten Im September des Vorjahres suchte die EU auf den Webseiten der Anbieter von Flugtickets nach Verstößen gegen das Verbraucherrecht. Diesen Sommer wurden die Online-Anbieter von Klingentönen und Hintergrundbildern für das Mobiltelefon unter die Lupe genommen. Über 500 Webseiten aus den 27 Mitgliedstaaten, sowie Norwegen und Island wurden geprüft, ganze 80% davon waren nicht in Ordnung. Die Schwere der Verstöße war dabei sehr unterschiedlich. Die Brandbreite reichte von unklaren Preisangaben, fehlender Angabe von Steuerbeträgen bis zur Verschleierung der Tatsache, dass es sich bei den Diensten um Abos handelt. Oft waren wichtige Informationen sehr klein gedruckt oder schwer auffindbar. Bei einigen Seiten wurde der Konsument durch das Wort "gratis" dazu verleitet, langfristige kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Dazu kommt, dass viele dieser Webseiten explizit Kinder und Jugendliche ansprechen. Die Betreiber der beanstandeten Webseiten werden nun von den nationalen Behörden abgemahnt. Wer sich den geltenden Bestimmungen nicht anpasst, muss mit Geldbußen und der Schließung der Internetseite rechnen. Im ersten Halbjahr 2009 wird Bilanz gezogen: Die nationalen Behörden werden dann der EU über die erreichten Fortschritte berichten. Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. DER TIPP DES MONATS Mängel bei Pauschalreise - Wie reklamiert man richtig?In den letzten Wochen haben sich wieder zahlreiche Verbraucher an unser Zentrum gewandt, weil sie enttäuscht von ihrer Pauschalreise zurückgekehrt sind. Es gab zum Beispiel Beschwerden wegen erheblicher Verschiebungen bei den An- und Abfahrtszeiten, Mankos bei den sanitären Einrichtungen oder bei den Mahlzeiten - zuweilen handelte es sich um Hotels, welche mit Nichten der gebuchten Klassifizierung entsprachen.Was kann der Verbraucher tun um zu seinem Recht zu kommen? Es gilt zunächst, direkt vor Ort bei der Vertretung des Reiseveranstalters - möglichst sofort und schriftlich - zu reklamieren. Der Veranstalter hat so die Möglichkeit, den Mangel gleich zu beheben und der Verbraucher kann vielleicht doch noch einen entspannten Urlaub verbringen. Die Mängel sollten so gut wie möglich dokumentiert werden (Fotos!). Schließlich muss der Verbraucher schriftlich innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rückkehr (Einschreiben mit Rückantwort) reklamieren. Die Mängelbeschreibung und Schadensquantifizierung darf dabei nicht fehlen. Einen Musterbrief für Ihre Reklamation finden Sie auf unserer Internetseite.
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