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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Oktober 2007

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 61 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


Online Kauf

www.compraconbuonsenso.it - Informationskampagne der Postpolizei

In Zusammenarbeit mit dem Online-Auktionshaus eBay hat die italienische Postpolizei im Rahmen einer Informationskampagne die Internetseite www.compraconbuonsenso.it eingerichtet, die in italienischer Sprache einige wichtige Grundregeln zum sicheren Onlinekauf vermittelt.
Für einen sicheren Onlinekauf gilt es nicht nur, sich über die Seriosität des Verkäufers, dessen Daten (wie Adresse, Telefonnummer) zu informieren und auf die Details der Geschäftsbedingungen zu achten (z.B. Beschreibung, Versandkosten), es ist auch wichtig, sich für eine sichere Zahlungsmethode zu entscheiden. Außerdem ist es ratsam, Emails, welche vertrauliche Daten wie das Passwort verlangen (Stichwort: Phishing), zu misstrauen und ein sicheres Passwort mit mindestens 8 Zeichen zu wählen.


Gefährliche Produkte

RAPEX: Das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte

Die Gefährlichkeit von chinesischem Spielzeug hat in Italien große Verunsicherung ausgelöst; das EVZ hält es daher für notwendig, über das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) zu informieren.
RAPEX ist ein Mechanismus, um den Mitgliedstaaten bei der Kontrolle von Produkten auf dem Markt zu helfen. Dabei werden Informationen über in den EU-Mitgliedstaaten gefundene, für die Sicherheit und Gesundheit der Konsumenten gefährliche Produkte, die keine Lebensmittel sind (davon ausgenommen sind Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte), schnell verbreitet.
Wird auf dem Markt eines Mitgliedstaates ein gefährliches Produkt gefunden, trifft zunächst die nationale Behörde geeignete Maßnahmen zu dessen Beseitigung (z.B. Rückrufaktion). Dann informiert die nationale Kontaktstelle (in Italien beim Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung) die Europäische Kommission über das gefährliche Produkt sowie dessen Risiken. Die Europäische Kommission gibt die Informationen an die anderen Mitgliedstaaten weiter, die dann selbst Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken einleiten, falls das Produkt auf dem eigenen Markt vertreten ist. Auf ihrer Internetseite veröffentlicht die Kommission jeden Freitag eine Zusammenfassung der als gefährlich eingestuften Produkte.


Angebliche Lottogewinne

In letzter Zeit häufen sich beim EVZ in Bozen die Anfragen von KonsumentIn-nen zu angeblichen Millionengewinnen bei ausländischen, meist spanischen oder britischen Lotterien. Es handelt sich dabei um Fälschungen der staatlichen Lotterien, die stets dem gleichen Muster folgen: Durch eine Email oder einen Brief wird mitgeteilt, dass man der glückliche Gewinner der Lotterie ist; man soll seine Daten, wie die Bankverbindung, mitteilen, damit die Auszahlung vorgenommen werden kann. Plötzlich werden dann für den "Gewinner" Spesen, meist mehrere tausend Euro, fällig.
Der Rat des EVZ: Lassen Sie solche Gewinnmeldungen getrost im Mülleimer verschwinden; Sie werden erkennen, dass man keine Millionenchance ver-passt hat, wenn Sie sich fragen, wes-halb die Verwaltungs-, Überbringer- oder Verfahrensspesen nicht einfach vom Gewinn abgezogen werden?! Denn eigentlich sollte ein Gewinner zu keinem Zeitpunkt aufgefordert werden, Vorauszahlungen zu leisten ...


Fall des Monats

Dieses Mal erzählen wir in der Rubrik "Fall des Monats" vom Kauf eines Ge-brauchtwagens durch einen bulgarischen Konsumenten. Die Freundin des Verbrauchers fuhr nach Italien, um dort den Wagen abzuholen. Vor Ort teilte ihr der Autohändler zwar mit, dass einige kleinere Reparaturen notwendig seien, aber ansonsten sei das Auto in einem ausgezeichneten Zustand und absolut fahrtüchtig. Leider musste die Frau das Gegenteil feststellen: Nach etwas mehr als 100 Kilometern Fahrt ging plötzlich der Motor kaputt. Als sich die Frau am nächsten Tag an den Händler wandte, wurde ihr jede Hilfe verweigert. Der Konsument wandte sich daraufhin hilfesuchend an das EVZ Bozen.
Da es sich beim Auto um einen Gebrauchtwagen handelt, beträgt die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung nur 1 Jahr, im Unterschied zu Neuwagen, wo diese 2 Jahre gilt. Der italienische Verbraucherkodex sieht zunächst eine Reparatur- oder Ersatzpflicht des Verkäufers vor. Sollten Reparatur oder Ersatz unverhältnismäßig oder unmöglich sein, kann der Käufer eine Preisreduzierung oder die Vertragsauflösung verlangen.
Nach einigen Wochen wurde unsere Hartnäckigkeit schließlich belohnt: Der Autohändler versprach schriftlich, dem bulgarischen Verbraucher den gesamten Kaufpreis in Höhe von Euro 6.200,00 zurückzuerstatten bei gleichzeitiger Rückgabe des Wagens. Dies stellte für uns einen großen Erfolg dar, da im außergerichtlichen Wege nur selten Beträge dieser Größenordnung erstattet werden, auch wenn das Recht auf der Seite des Konsumenten steht.



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