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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Jänner 2005Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumE-COMMERCE Online kaufen, aber sicher!Natürlich lauern wie in der realen Welt auch im World Wide Web so manche Gefahren auf, aber mit einigen wenigen Vorkehrungen können wir recht sicher virtuell shoppen (z.B. Treuhandservice, elektronische Geldbörsen, ...). Zudem gelten für diese Verkaufsform besondere Konsumentenschutzregeln (Rücktrittsrecht, Recht auf umfassende Informationen,...).Mit einem Online Ratgeber zum E-Commerce bietet nun das Europäische Verbraucherzentrum den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Hilfe, um sicherer im virtuellen Shoppingcenter auf Schnäppchenjagd zu gehen. Mit zahlreichen Links wird es den KonsumentInnen leicht gemacht, die Sicherheitsvorkehrungen schon online zu treffen (mehr dazu) FINANZDIENSTLEISTUNGEN Ein Betrug in Millionenhöhe ?!?Allen Anschein nach handelt es sich bei der VIP International GmbH mit Sitz in Wörgl um ein betrügerisches Unternehmen, das unter dem Vorwand, überaus lukrative Gewinne auf dem Devisen-Markt erzielen zu können, den VerbraucherInnen kräftig in die Tasche gegriffen hat.Mehr als 1.000 SüdtirolerInnen haben allen Anschein ihre Ersparnisse der VIP Int. anvertraut, doch nur wenige haben sich bis jetzt als Geschädigte bei der KRIPO gemeldet. Was wenige wissen: wer sich jetzt als Geschädigter im Strafverfahren einlässt, hat gute Chancen, wenigstens einen Teil der eingezahlten Summe wiederzusehen. Wer hingegen keine Forderungen stellt, erhält mit Sicherheit nichts zurück, denn es gilt das zivilrechtliche Prinzip: wo kein Kläger, da kein Richter. REISEN Unsicherheit der Reisenden nach dem Seebeben in SüdostasienBei einem Reisevertrag verpflichtet sich der Konsument nicht, den gebuchten Urlaub anzutreten, sondern diesen zu bezahlen. Demgegenüber steht die Verpflichtung des Veranstalters, den Konsumenten in den Genuss des bezahlten Urlaubes zu bringen.Die Verpflichtung des Letzteren kann aber unmöglich werden, wenn das Hotel durch eine unerwartete Flutwelle zerstört oder untauglich gemacht wird. Man spricht hier von höherer Gewalt. Diese besteht auch dann, wenn das italienische Außenministerium aus Sicherheitsgründen ausdrücklich davor warnt, sich in das Reiseland zu begeben. In diesen Fällen löst sich der Reisevertrag auf und dem Konsumenten steht das Recht zu, den Reisepreis zurückzuerhalten. Wenn aber zu einem späteren Zeitpunkt die Reisewarnung aufgehoben wird und die Hotelstrukturen vor Ort die wesentlichen Leistungen des gebuchten Urlaubes wieder erbringen können, muss der Konsument die hohen Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise in Kauf nehmen. Fall des MonatsDieses Mal war es ein Konsument aus den neuen Mitgliedstaaten, aus Malta, der sich mit einem Problem an uns wandte.Er hatte in Malta ein italienisches Sofa gekauft, das jedoch nicht das hielt, was beim Kauf schriftlich vereinbart worden war. Da zunächst der Verkäufer auf die Reklamation des Verbrauchers nicht reagiert hatte, versuchte das EVZ Bozen über den italienischen Produzenten etwas zu erreichen. Ausschlaggebend jedoch war die Intervention von Kollegen aus Malta, denen es gelang, vom maltesischen Geschäft die Wiedergutmachung zu erwirken. Ein wunderschöner Auftakt einer erfolgsversprechenden Zusammenarbeit mit unseren neuen EU-Nachbarn.
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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