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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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NOVEMBER 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


REISEN I

Neuigkeiten bei Trenitalia

Ab 1. Oktober muss der Fahrgast die Fahrkarte ordnungsgemäß abgestempelt und entwertet haben. Wer nicht im Besitz einer Fahrkarte ist oder diese nicht entwertet hat, den erwartet eine Strafe über Euro 25 zuzüglich des Fahrkartenpreises.
Keine Neuigkeiten gibt es für jene, die eine für die Art des Zuges nicht geeignete Fahrkarte haben (z.B. Fahrkarte Intercity für einen Eurostar Zug). Sie müssen den üblichen Aufpreis von Euro 8 zuzüglich der Preisdifferenz zahlen.

Ausgenommen von der Strafe sind alle Fahrgäste:
  • die am Ausgangsbahnhof einen geschlossenen Fahrkartenschalter oder einen defekten Entwertungsapparat vorfinden;
  • die mit Regionalzügen von Bahnhöfen ohne alternative Verkaufspunkte abfahren;
  • die schwerst sehbehindert und Inhaber der Spezialgenehmigung III sind;
  • die in Langstrecken – bzw. Mittellangstreckenzügen unterwegs sind und einen Wechsel der Wagenklasse wünschen oder statt des Sitzplatzes einen Schlafwagenplatz möchten


PREISVERGLEICHE

Neuer EU-Autovergleich ist erschienen!

Die Europäische Kommission hat am 29. Juli die aktuellen Daten des EU-weiten Preisvergleiches für Neufahrzeuge bekannt gegeben.
Zum ersten Mal wurden auch die in den neuen Mitgliedstaaten geltenden Preise miterhoben.
http://europa.eu.int/comm/competition/car_sector/price_diffs/


REISEN II

Reiserücktritt bei Terroranschlägen

Auch wenn die Abreise für den Urlauber unmachbar geworden zu sein scheint, berechtigt ein Terroranschlag am Reiseort nicht automatisch zu einem kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Reise. Ausgeschlossen werden kann diese Möglichkeit gänzlich, wenn ein Attentat bereits bei Buchung der Reise auch nur im geringen Maße vorauszusehen war.In vielen Fällen muss der Urlauber, der aus Angst vor weiteren Attentaten seine Reise absagt, mit den üblichen Rücktrittskosten rechnen.
Wesentlich bessere Karten hat jener Urlauber, der eine offizielle Warnung des Außenministeriums für die Einreise in das gefährdete Land vorweisen kann.


REISEN III

Deutsche Bahn: Preisaufschlag bei Fahrkartenkauf

Kunden der Deutschen Bahn können einfache Fahrkarten am Schalter künftig nur noch mit einem Preisaufschlag von zwei Euro bekommen.
Ab 12. Dezember können alle Ländertickets nur noch am Automaten oder im Internet ohne Aufschlag gekauft werden. Die Deutsche Bahn will mit den Zuschlägen mehr Kunden zum Kauf an Automaten und im Internet bewegen. Dadurch sollen Warteschlangen beim Kartenkauf am Schalter abgebaut und mehr Raum für die Kundenberatung geschaffen werden.


Der Fall des Monats

Um sich vor etwaigen Zwischenfällen abzusichern, hatte die Verbraucherin bei Buchung ihrer Reise eine Reiserücktritts- sowie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.
Tatsächlich kam es dann nach bereits begonnener Reise zu der Notwendigkeit diese abzubrechen. Die Verbraucherin machte ihren Versicherungsschutz geltend und bei der Rückerstattung der Rückflugskosten gab es auch keinerlei Probleme; es fehlte jedoch jegliche Spur von einem Gutschein für die nicht genossenen Tage.
Auf das Anraten des EVZ hin, nahm sie den Betrag für den Rückflug mit Vorbehalt an und forderte gleichzeitig mittels Einschreiben, die Ausstellung eines Gutscheines über die verbleibende Zeit.
Gesagt, getan und zwar mit Erfolg, denn ihr Brief wurde erhört.



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