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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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OKTOBER 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


E-COMMERCE

Ein "Klick" zuviel!

Beim Surfen im Web stößt man auf viele verlockende Reiseangebote. Gern lässt man sich zu dem einen oder anderen Urlaubsort ein Angebot machen. Doch aufgepasst: wenn neben dem Wort "Anfrage" das Wörtchen "verbindlich" steht, dann ist man schon gebunden. Im Klartext: Findet die Reiseagentur noch einen freien Platz und teilt dies mit, so ist der Reisevertrag gültig und man muss die Koffer packen. Wer sich gleich mehrere verbindliche Angebote einholt, riskiert sehr viel: sagen alle zu, kann er sich für ein Reiseziel entscheiden, muss aber für alle anderen auch zahlen.

Unser Tipp: Vor dem Anklicken des "Ja" – Feldes, vergewissern Sie sich, ob die Anfrage verbindlich ist. Wenn ja, bis zu welchem Datum, denn sehr oft sehen die AGBs der Online-Anbieter eine Bindung bis zum Abfahrtstag vor, obwohl sie keine Garantie geben, einen Platz am gewünschten Urlaubsort zu finden.


REISEN

Einkaufen in Europa

Wussten Sie eigentlich, dass Sie in Österreich kein Recht haben, eine Ware tatsächlich um den am Regal oder auf dem Produkt angebrachten Preis zu erstehen? Wussten Sie schon, dass in Finnland die gesetzliche Garantie für Verbrauchsgüter zeitlich unbegrenzt ist, während sie bei uns maximal 2 Jahre dauert? Wussten Sie schon, dass Sie in Schweden beim Zahlen mit der Kreditkarte einen Ausweis vorlegen müssen?
Der Wegweiser "Einkaufen in Europa" ist für alle Reisenden gedacht, die sich in ein altes Mitgliedsland begeben und dort ohne Probleme "shoppen" möchten (weiter zum Wegweiser).


ERNÄHRUNG

Mit Allergien auf Reisen

Nahrungsmittel sind nicht nur lebensnotwendig, sie können auch lebensbedrohlich sein. Aus diesem Grund müssen Allergiker sich genauestens über die Zusammensetzung von Speisen informieren. Dies fällt nicht immer im eigenen Land leicht, geschweige denn im Ausland. Einige verzichten daher auf Urlaub in der Fremde. Dies muss aber nicht sein: das EVZ Kiel hat einen handlichen Sprachführer erstellt, in welchem die wichtigsten allergieauslösenden Lebensmittel in sehr viele europäischen Sprachen übersetzt wurden. Das Mini-Lexikon ist im EVZ Bozen kostenlos erhältlich.


STEUERN

Mehrwertsteuer-Sätze in den neuen Mitgliedstaaten

Wie bei den alten EU-Staaten so gibt es auch bei den neuen wesentliche Unterschiede bei der MwSt.
Nachfolgend die normalen Sätze, wobei in vielen Ländern reduzierte Sätze für Nahrungsmittel, Medizinen und Hotelleistungen gelten.

  • Estland 18%
  • Lettland 18/
  • Litauen 18%
  • Malta 15%
  • Polen 22%
  • Tschechische Republik 19%
  • Slowakei 19%
  • Slowenien 20%
  • Ungarn 25%
  • Zypern 15%


Der Fall des Monats


Es schien das Schnäppchen des Jahrhunderts zu sein: ein Luxusauto zum Versteigerungs-Startpreis von 1 Euro. Natürlich schlägt Otto Normalverbraucher zu: Zuschlag bei 3 Euro!!! Doch schöne Träume währen bekanntlich kurz.
Otto hatte nämlich kein Auto sondern lediglich eine Vertragsposition akquiriert: Es wurde kein Fahrzeug sondern ein Auto-Kaufvertrag versteigert und zwar für einen flotten Schlitten zu 50.000.- Euro. Für Ottos Finanzen ein Ding der Unmöglichkeit.
Glück im Unglück: Es gelang dem EVZ mit dem Autohaus Kontakt aufzunehmen und die Position an einen dritten Käufer abzutreten. Somit war Herr Normalverbraucher mit einem blauen Auge davon gekommen, aber die schlaflosen Nächte werden ihm wohl bei seinem nächsten online Trip eine Lehre sein.



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