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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.MAI 2004Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumGEWÄHRLEISTUNG I Eine Besonderheit in DeutschlandDie in Italien gesetzlich auf 2 Jahre festgelegte Gewährleistungsfrist findet nur auf Käufe zwischen VerbraucherInnen und Gewerbetreibenden Anwendung.Anders in Deutschland: dort können die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung auch bei einem Kauf von Konsument zu Konsument oder von Firma zu Firma in Anspruch genommen werden. Jedoch kann dieses Recht in obgenannten Fällen mit Klauseln wie "Das Fahrzeug wird verkauft und übergeben wie besichtigt und probegefahren. Jegliche Gewährleistung wegen etwaiger Mängel ist ausgeschlossen" im Einvernehmen beider Parteien außer Kraft gesetzt werden. GEWÄHRLEISTUNG II Eine Besonderheit in PortugalDas Gewährleistungsrecht greift grundsätzlich nur dann, wenn der Mangel am Produkt schon beim Verkauf oder bei der Lieferung vorhanden war und nicht erst durch Verschulden des Konsumenten verursacht wurde. Das zu beweisen, ist oft sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Das neue italienische Gewährleistungsrecht sieht vor, dass in den ersten 6 Monaten ab Lieferung der Ware der Gewerbetreibende beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe nicht mangelhaft war, in den folgenden 18 Monaten hingegen der Verbraucher den Beweis erbringen soll, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden verursacht wurde.Nicht so in Portugal: die Beweispflicht zu Lasten der Gewerbetreibenden wurde auf die gesamte 2-jährige Gewährleistungsdauer ausgedehnt. REISEN Einreisebestimmungen in die USABereits seit dem 5.1.2004 müssen sich italienische StaatsbürgerInnen, die mit einem Visum in die USA einreisen, den Bestimmungen über die biometrischen Erkennungszeichen unterwerfen: von jedem Antragsteller werden zwei Fingerabdrücke mit einem Scanner elektronisch erfasst. Ab 30.9.2004 werden diese Daten auch von den VWP – Einreisenden erfasst (Visa Waiver Program = Visum freie Einfahrt).Ab dem 26.10.2004 ist für italienische StaatsbürgerInnen die Einreise in die USA ausschließlich aufgrund eines maschinenlesbaren Reisepasses möglich. Da Italien seit 1998 nur mehr solche Reisepässe ausstellt, dürfte diese Regelung kein Hindernis darstellen. Dazu kommt, dass ab Oktober 2004 für die VWP - Einreisenden die Kinder über einen eigenen Reisepass verfügen müssen und deshalb nicht mehr deren Eintrag im Pass der Eltern akzeptiert wird. Achtung: Wer die Visum freie Einreisemöglichkeit (Visa Waiver Program) in Anspruch nimmt, unterzeichnet bei der Einreise die Verzichtserklärung, die mögliche Abweisung seitens der Amerikanischen Behörden anzufechten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich ein Einreisevisum bei einem amerikanischen Konsulat ausstellen lassen. E-COMMERCE Noch misstrauen die VerbraucherInnenEine aktuelle Studie des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (The European Online Marketplace: Consumer complaints) und die neueste Ausgabe des Eurobarometers der Europäischen Kommission zeigen eine Reihe von Tatsachen und Faktoren auf, welche die Etablierung des E-Commerce verhindern. Die Studien sind beim EVZ in Bozen erhältlich oder auf unserer Homepage einsehbar.FALL DES MONATS "Zeigt her eure Füße ..."Wie sehr kann es einen ärgern, wenn man im Ausland ein Paar Turnschuhe gekauft hat und erst nach der Heimkehr merkt, dass sich 2 rechte Schuhe in der Schachtel befinden!!Genau so erging es einer italienischen Konsumentin bei einem Urlaub in Paris. Der französischen Sprache nicht mächtig versuchte sie, mit Fax und Briefen in italienischer Sprache an die Firma für einen rechten Schuh einen linken zu erhalten. Leider blieb jede Reaktion der Firma aus. Erst ein Schreiben auf Französisch des Europäischen Verbraucherzentrums bewirkte Wunder: Nun läuft die Konsumentin endlich mit einem linken und einem rechten Turnschuh.
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