englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet






Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

Um monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.

JÄNNER 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

TIME SHARING

Keine Anzahlung beim Wiederverkauf

Immer wieder berichten EigentümerInnen von time sharing Wochen, irgendeiner Wieder-verkaufsfirma auch bis zu 1.500 Euro angezahlt um kurz darauf nie wieder etwas von ihr gehört zu haben. Bei der Begründung für das Angeld gibt es mehrere Varianten: Kosten für das Erstellen eines Eigentumszertifikates, ohne welches es nicht möglich sein sollte zu verkaufen, Ankauf einer zusätzlichen Woche, weil sich dadurch die Verkaufschancen verdoppeln, Kosten für Werbung und Inserate, u.s.w.
Unser Tipp: Egal welche Kosten Ihnen vorgerechnet werden, beharren Sie darauf, dass diese vom Vermittler vorgestreckt und eventuell von der Verkaufssumme abgezogen werden. Rechtlich gesehen sind sie Bestandteil des Unternehmensrisiko des Vermittlers und müssten in dessen Provision enthalten sein. Letztere ist erst nach Verkauf fällig.

E-COMMERCE

Garantie oder Gewährleistung?

Im Rahmen der Online-Beratung zum e-commerce vom 10. Dezember wurde eine wichtige Frage gestellt und auch geklärt: Ob man z.B. beim grenzüberschreitenden Ankauf einer Digicam beim Auftreten von Mängeln die Servicestelle des Herstellers im eigenen Land in Anspruch nehmen kann oder diese wieder an die Verkaufsfirma (online trader) zurückschicken muss zwecks Reparatur. Hier muss unterschieden werden: die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) gilt gegenüber dem Verkäufer. Dieser kann sehr wohl die Rücksendung zwecks Reparatur verlangen, aber der Transport geht auf seine Kosten.
Die Garantie, welche fast immer vom Hersteller gegeben ist und eine vertragliche Zusatzleistung darstellt, kann sowohl den Reparaturdienst in der Nähe des Konsumenten vorsehen als auch die Rücksendung an das Mutterhaus. Da es sich um eine Zusatzleistung handelt, können Einschränkungen und Spesen für den Verbraucher vorgesehen werden.
Unser Tipp: Fragen Sie per E-Mail Ihren online Händler oder den Hersteller vor dem Ankauf, ob Sie sich bei Auftreten von Mängeln eventuell an eine naheliegende Servicestelle wenden können und ob Sie dafür Kosten zu tragen haben.

EUROPA

Ihre Stimme in Europa

http://europa.eu.int/yourvoice - ein Dialogfenster für die BürgerInnen Europas. Diese interaktive Internetseite bietet den BürgerInnen nicht nur allerlei Informationen, Ratschläge und Beistand an, sondern fordert sie regelmäßig auf, zu den wichtigsten Themen der EU Stellung zu nehmen. Tatsächlich haben sich schon Tausende von BürgerInnen zur Erweiterung der EU, zu den biologischen Lebensmitteln und zum Datenschutz geäußert, tagtäglich besuchen über 10.000 Interessierte dieses Portal. Innovativ ist auch die Möglichkeit, sich über aktuellen Themen mit Europäischen Kommissaren und anderen Entscheidungs-trägern der EU zu unterhalten und somit unmittelbar bei der Gestaltung der Politik aktiv beitragen zu können.

FALL DES MONATS

Letztendlich konnte die Nuss geknackt werden!

Eine schwedische Konsumentin bekam beim Verzehr eines cantuccio zu spüren, wie schmerzhaft und folgenreich es sein kann, auf eine Nussschale zu beißen.
Nach längerem Hin und Her mit der Herstellerfirma war dessen Versicherung bereit, den vom Europäischen Verbraucher Zentrum im Namen der Konsumentin geforderten Schaden-ersatz zu bezahlen. An dem Stück Schale wird die schwedische Dame wohl noch länger zu beißen haben, aber trotzdem: ein positives Beispiel von Produkthaftung.



software by endo7 druckensendentop