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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.JULI 2000Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Der Fall des Monats:Ein britischer Verbraucher hatte voriges Jahr am Gardasee eine Armbanduhr der Marke Kookai gekauft. Nach einigen Monaten blieb die Uhr aber stehen. Über das Geschäft am Gardasee wurde der Kookai-Hertseller kontaktiert, der nicht nur die Reparatur kostenlos übernahm, sondern zu diesem Zweck eine Reparaturstätte in der Nähe des Wohnsitzes des Verbrauchers zur Verfügung stellte. Damit wurde dem Verbraucher viel Mühe erspart.Begrenzte Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung des GepäcksIm Flugverkehr gelten besondere Bestimmungen in Bezug auf Verlust oder Beschädigung des Gepäcks: bei innerstaatlichen Flügen zahlt die Fluggesellschaft maximal 430.000.- Lire pro Gepäckstück, bei internationalen Flügen bekommt man eine Höchstrückvergütung von 20 $ pro Gepäckstück. In anderen Worten: da man nicht mehr als 20 kg mitnehmen kann, kann man maximal 400 $ erstattet erhalten. Der Verlust einer Videokamera beläuft sich aber schon auf einen Schaden von ca. 1.500.000.- Lire. Auch die Gepäcksversicherung löst nicht ganz das Problem: im Schadensfall verlangen in der Regel die Versicherungsgesellschaften nicht nur die Belege für den Ankauf der versicherten Gegenstände als Beweis für den effektiven Besitz derselben, sondern sie entrichten meistens einen niedrigeren Wert als den Ankaufspreis des Gegenstandes, da dieser schon vom Verbraucher benützt worden war. Daher unser Rat: Versuchen Sie, Ihre Wertgegenstände immer mit dem Handgepäck mitzunehmen!Vertrieb von Nahrungszusätzen und AbmagerungspillenImmer wieder bemerken wir, dass hauptsächlich ausländische Firmen hier bei uns wundersame Pillen und Dragees verkaufen. Der Vertrieb erfolgt meistens als Strukturvertieb, d.h. Konsumenten werden aufgefordert, nebenberuflich gegen Provision an Bekannte und Verwandte das Produkt weiterzuverkaufen und diese wiederum als Mitarbeiter zu gewinnen. Bei den Produkten handelt es sich meistens um pflanzliche Extrakte, die nicht als Medikament sondern als Ernährungszusatz vermarktet werden. Somit unterliegen sie nicht der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde für pharmazeutische Produkte. Trotzdem wird dem Verbraucher versprochen, daß sie gerade die hartnäckigsten Krankheiten heilen oder wenigstens lindern können. Aber auch pflanzliche Stoffe können Gesundheitsschäden hervorrufen, sei es wegen ihrer Zusammensetzung sei es aber auch wegen der immer öfters festgestellten Allergieanfälle gegenüber Konservierungsstoffen. Daher unser Rat: ein Bekannter oder ein Freund kann auch mit den besten Absichten dieser Welt uns ein solches Produkt anbieten, aber er ist kein Arzt oder Apotheker, der eventuelle Wirkungen oder Interaktionen mit anderen Medikamenten beurteilen kann. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt."Grenzüberschreitender Versicherungsmarkt" in BozenAm 19. Und am 20. Juni fand in Bozen ein Seminar zum grenzüberschreitenden Versicherungsmarkt statt. Dabei trafen sich Verbraucherschützer aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien, um die Situation im eigenen aber auch in anderen Ländern zu erklären und zu erörtern. Besondere Achtung wurde dem Thema Lebensversicherungen, Ablebens-, Erlebens- und Kapitallebensversicherungen gegeben. Alle Verbraucherschützer wiesen darauf hin, daß eine verstärkte Transparenz von seiten der Versicherungsgesellschaften vor allen Dingen in Sachen Kosten und anderen Spesen der Versicherung gewährleistet werden müßte, um die Vergleichbarkeit mit anderen Finanzdienstleistungsprodukten nicht zu vereiteln. Darüber hinaus wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, mit Gesetz die Haftung der Versicherungsagenten und -vermittler für falsche Beratung genau zu definieren und gleichzeitig eine Umkehrung der Beweislast bezüglich der Beratung. In anderen Worten: in Zukunft sollte der Versicherungsvermittler den Beweis erbringen, daß er dem Versicherungsnehmer eine fachgerechte Beratung vor dem Abschluß des Vertrages gegeben hat und nicht umgekehrt. In Bezug auf die Versicherungspolizze wiesen die Verbraucherschützer darauf hin, daß sie in den wenigsten Fällen leicht verständlich sind und damit als Informationsquelle für den Verbraucher ungeeignet. Auch in diesem Bereich besteht ein großes Manko seitens der Versicherungsgesellschaften.
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