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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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DEZEMBER 2000


Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


Time-Sharing

Vorsicht vor zweifelhaften Angeboten für den Wiederverkauf von Time-Sharing

In den letzten Tagen haben mehrere Verbraucher Norditaliens einen Brief oder den Hausbesuch eines Vertreters einer meist spanischen Gesellschaft bekommen, mit dem Angebot, die Ferienwochen für den Konsumenten weiter zu verkaufen. Das Besondere an diesen Verträgen ist, dass der Time-Sharing-Eigentümer sich gegenüber dieser Gesellschaft verpflichtet, die Kosten für die Vermittlung - 1.500.000.- bis 1.800.000.- Lire - vorzustrecken, wobei diese ihm dann beim Verkauf der Ferienwochen oder nach Ablauf eines Jahres ohne Verkaufserfolg von der Gesellschaft direkt rückerstattet würden. Dieses Angebot mag verlockend klingen, es fällt jedoch auf, dass im Vertrag der Hinweis auf das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften fehlt. Zudem stellt sich die Frage, ob bei Nichteinhaltung des Vertrages seitens der Firma - sprich Verweigerung der Rückerstattung der Kosten - der Konsument gewillt ist, die Gesellschaft auch grenzüberschreitend rechtlich zu verfolgen.
Unser Tipp: Zahlen Sie nie im voraus, seriöse
Immobilienmakler arbeiten auf Provision und kassieren diese erst nach erfolgtem Verkauf!!!


yomag.net

Mit dem Yomag.net-Projekt in Rom

www.yomag.net ist unter den Finalisten der von der Gemeinde Rom vom 3. bis 5. Dezember organisierten Veranstaltung für Internet-Projekte für Jugendliche "Global Junior Challenge". Das Europäische Verbraucherzentrum wird mit einem eigenen Stand das Internet-Magazin für Junge Europäische Konsumentinnen und Konsumenten und dessen pädagogische und didaktische Möglichkeiten im Bereich Verbraucherbildung vorstellen!


Gebrauchtwagenkauf


Wie bereits angekündigt, ist nun die Broschüre "Kauf Dein Auto zweiter Hand, mit Verstand!" mit nützlichen Tipps zum Kauf von Gebrauchtwagen - auch zum Kauf von Gebrauchtwagen im Ausland - erschienen. Nähere Infos bei EVZ und VZS.


Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat

Wer der Auffassung ist, dass ein Mitgliedsstaat mit einer gesetzlichen Regelung oder mit einer bestimmten Vorgehensweise gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßt, kann bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen den betreffenden Mitgliedstaat erheben. Die Kommission stellt ein eigenes Beschwerdeformular zur Verfügung, das Sie im Internet finden (http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/lexcomm/index_de.htm) oder beim EVZ anfordern können.


Der Fall des Monats


Eine Gruppe von Boznern entschließt sich einige Tage in Paris zu verbringen. Beizeiten buchen sie sei es die Zugkarten als auch die Liegewagenplätze. Am Tag vor der Abreise wird aber eine Generalstreik von 48 Stunden ausgerufen. Aus diesem Grund begibt sich die Gruppe schon früh zum Bahnhof, um den erstbesten Zug nach Verona zu schnappen, da von dort aus der Liegewagen nach Lyon startet. Erst nach vielen Stunden vergeblichen Wartens kommt die Gruppe in Verona an, doch der Liegewagenzug ist schon abgefahren. Von da an wird die Reise schwierig: sie fahren mit dem nächsten Zug nach Mailand, kommen dort erst um 2.00 Uhr in der Nacht an und müssen vor der Stazione Centrale bis 5.00 Uhr in der Früh warten, da diese über Nacht geschlossen bleibt. Von Mailand geht es dann über Lyon nach Paris, aber die meiste Zeit reisen sie im Stehen. Völlig fertig und mit großem Verzug erreichen sie Paris. Zurück in Bozen wenden sich die Unglücksraben an die Trenitalia Spa, um zu reklamieren und wenigstens den Rückerstattung der nicht benutzten Fahrkarten zu fordern. Nach kurzem Briefwechsel erklärt sich die Trenitalia Spa bereit, die geforderte Rückerstattung zu leisten.



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