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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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APRILE 2001

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


Verkauf von NONI-Produkte in der EU illegal!

Hilfe durch das Wunder der Südsee, der Heilpflanze "morinda citrifolia" auch als Noni-Frucht bekannt, so werden die "Original Noni-Produkte" auch in Italien angepriesen! Was nicht gesagt wird, ist, dass der Verkauf von "Noni" Säften (über 100.000.- Lire pro Liter!!) in der Europäischen Union illegal ist. Es ist deshalb besonders dreist, das Produkt als "Gesundheitswunder" und "Allheilmittel" anzupreisen und zu verkaufen. Bis auf weiteres: Hände weg!


MwSt.-Rückerstattung bei grenzüberschreitendem Autoverkauf

Laut europäischem Recht ist ein Fahrzeug steuerrechtlich als "neu" zu betrachten, wenn der Kilometerstand weniger als 6.000 km beträgt oder wenn weniger als 6 Monate seit der ersten Zulassung verstrichen sind. Wer schon öfters in einem anderen Mitgliedstaat ein "neues" Auto gekauft hat, weiß, dass man bei der Zulassung in Italien verpflichtet ist, die MwSt. zu entrichten. Was aber viele nicht wissen: Wenn man einen "neuen" Wagen, der schon in Italien zugelassen war, an einen Bürger aus einem anderen EU-Land verkauft, hat man Anrecht auf die Rückerstattung der bei der Erstzulassung gezahlten MwSt. Dieses Recht gilt sowohl für Händler als auch für private Konsumenten. Der Antrag muss an das für den eigenen Wohnsitz zuständige MwSt.-Amt gestellt werden und zwar mit dem Antragsformular MwSt. 38 RIC.


Fall des Monat

Ein österreichisches Ehepaar bucht bei einer Reiseagentur in Innsbruck einen Flug Alitalia von Innsbruck nach Olbia. Am Abend vor der Abreise wird der Ehemann dringend ins Krankenhaus geliefert. Die Ehefrau benachrichtigt sofort die Reiseagentur zwecks Stornierung des Fluges, als aber das Ehepaar für die Rückerstattung des Flugpreises wegen objektiver Verhinderung ansucht, weisen die Angestellten die Konsumenten einfach ab. Auf Intervention des EVZ direkt bei der Alitalia in Mailand stellt sich heraus, dass die Reiseagentur sehr wohl bei der österreichischen Zweigstelle der Fluggesellschaft für die Rückerstattung der Flugtickets hätte ansuchen können. Mit einem Schreiben der Alitalia in der Hand wenden sich die beiden wieder an die Reiseagentur und nach einiger Zeit erhalten sie auch ihr Geld.


Jugendliche aufgepasst!

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