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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.OKTOBER 2001Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumAttentate in den USA Wenn Reisefieber der Reisepanik weichen mussSeit den Anschlägen in den Vereinigten Staaten äußern immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten den Wunsch ihren schon gebuchten Urlaub für den Oktober, November oder auch Dezember zu stornieren. Reiseziel sind meistens die USA selbst, aber auch arabische Staaten wie Ägypten, Türkei und Tunesien. Die Befürchtungen sind sicherlich angebracht, sind in den Reiseverträgen aber nicht als Kündigungsgrund vorgesehen. Nur für den Fall, daß der Reiseveranstalter nicht mehr imstande ist, die Reise durchzuführen, haben die Verbraucher Anrecht auf die Rückerstattung des Reisepreises. In allen anderen Fällen müssen die Konsumenten bei Rücktritt vom Vertrag die Stornogebühren bezahlen. Es ist jedoch zu bemerken, dass viele Reiseveranstalter trotzdem den kostenlosen Storno akzeptiert haben.Haustürverkauf Positives Urteil in Sachen KatzenfelldeckenUnterstützt durch das Europäische Verbraucherzentrum und die Verbraucherzentrale Südtirol haben vor 3 Jahren 25 Konsumentinnen und Konsumenten eine Firma aus Österreich verklagt, die ihnen Katzenfelldecken verkauft hatte. Grund der Klage war, daß in der Werbung und im Verkaufsgespräch den Tierfellen heilende und schmerzstillende Wirkungen für Leiden wie Rheuma, Ischias und andere mehr zugesprochen wurden.RA Dr. Wolfgang Wielander, Anwalt der Klägerinnen und Kläger, konnte nun seinen Mandanten die erfreuliche Nachricht mitteilen, daß die Friedensrichterin aufgrund der irreführenden Werbung die Kaufverträge für nichtig erklärt und somit die österreichische Firma dazu verurteilt hat, den Kaufpreis den Verbrauchern rückzuerstatten. Spam Unerwünschte Werbe-Emails: was tun?Sicher sind Sie auch Ihnen schon untergekommen: Werbe-Emails von Firmen, die Ihnen völlig unbekannt sind. Diese Emails verstoßen nicht nur gegen die Netiquette (Gesamt der Verhaltensnormen im Internet), sondern auch gegen das Gesetz. Die nationalen Internet-Behörden sowie viele Provider sind dabei behilflich, die Werbeflut einzudämmen.Überprüfen Sie zuerst, woher die E-mail gekommen ist. Dazu nehmen Sie den Teil der Adresse hinter dem @, und hängen ein www davor: somit erhalten Sie eine Internetadresse. Indem Sie diese Seite besuchen, können Sie feststellen, um welche Art von E-mail-Adresse es sich handelt.
Falls Sie ein Werbe-Email außerhalb dieser Kategorien erhalten, oder sich nicht sicher sind, wo ein spezielles E-mail zuzuordnen ist, können Sie sich auf einer der folgenden Seiten informieren: http://spam.abuse.net/spam http://www.euro.cauce.org http://www.nic.it
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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