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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2010Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)BROSCHÜRE Gewährleistung in Italien und in anderen EU-LändernWas ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Welche Regeln gelten in Italien, in Österreich, Deutschland, Frankreich, Schweden und Rumänien?Die neue Broschüre "Gewährleistung in Italien und anderen EU-Ländern" des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien erklärt, wie und in welchem Zeitraum der Käufer die Gewährleistung geltend machen kann. Die Broschüre ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Brennerstraße 3, Tel. 0471-980939) kostenlos erhältlich ist oder wird bei Zusendung von Briefmarken im Wert von Euro 1,50 zugeschickt. FLUGGASTRECHTE Vulkanasche ließ Verbraucher stranden - was sind Ihre Rechte?Die riesige Aschewolke, welche von der Eruption des isländischen Vulkans unter dem Gletscher Eyafjallajökull stammte, hat den Luftraum über Europa tagelang regelrecht blockiert, was für Tausende Flugpassagiere erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich brachte. Zahlreiche aus- und eingehende Flüge wurden gestrichen.Es handelt sich dabei um Flugannullierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Für solche Fälle sieht die EU-Verordnung 261/2004 für die Verbraucher die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühest möglichen Zeitpunkt oder den Verzicht auf den Flug und damit die Rückerstattung des Preises für das ungenützte Ticket (und, falls notwendig, den Rückflug zum Abflugort) vor. Während der Wartezeit auf dem Flughafen sind die Fluggesellschaften, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zu Betreuungsleistungen wie Gratismahlzeiten und Getränke, Hotelunterbringung und Transfer, Telefonate, Mitteilungen mittels Fax oder E-Mail verpflichtet. NICHT verpflichtet sind die Fluggesellschaften in diesen Fällen, den gestrandeten Verbrauchern auch eine Ausgleichszahlung (also eine pauschale Entschädigung in der Höhe von 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke) zu leisten. Jenen Passagieren, die von den Flugannullierungen betroffen waren und die von den Fluglinien nicht die Leistungen erhalten haben, auf welche sie eigentlich Anrecht gehabt hätten, raten wir, direkt bei der Fluggesellschaft zu reklamieren. EU RAPEX-Jahresbericht 2009 veröffentlichtJeden Freitag veröffentlicht die EU-Kommission auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der als gefährlich eingestuften Produkte, welche die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten durch das Schnellwarnsystem RAPEX angezeigt haben, sowie die von den entsprechenden Staaten eingeleiteten Maßnahmen.Die Zahl der ergangenen Warnungen ist 2009 gegenüber 2008 um 7% gestiegen; dies geht aus dem kürzlich vorgestellten RAPEX-Jahresbericht hervor. Der Anstieg von 1.866 Meldungen im Jahr 2008 auf 1.993 im Berichtsjahr zeigt, dass die Leistungsfähigkeit des RAPEX-Systems 2009 weiter zugenommen hat. Die meisten Warnmeldungen 2009 betrafen Spielzeug (472), Bekleidung (395) und Kraftfahrzeuge (146). An vierter Stelle mit 138 Meldungen folgten Elektroartikel. Der Anteil der Produkte aus China, vor denen über RAPEX gewarnt wurde, ist 2009 um 1% auf 60% angestiegen. Die Europäische Kommission hat auch die Ergebnisse einer EU-Marktstudie in 13 Ländern, darunter auch Italien, über die Sicherheit von Spielzeug vorgestellt; demnach lag bei etwa 20% des Spielzeugs ein Verstoß gegen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vor. Entsprechend ergingen Warnmeldungen über RAPEX, und die nationalen Behörden ergriffen Maßnahmen gegen die ermittelten unsicheren Produkte. Den vollständigen RAPEX-Jahresbericht 2009 in deutscher Sprache finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
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